Kinder-TransportNicht jedes Fahrrad darf einen Anhänger ziehen

Wer an seine Kinder mit dem Fahrrad-Anhänger transportieren will, muss bestimmte Dinge beachten.

München – Fahrradanhänger dürfen nicht von jedem Fahrrad gezogen werden. Es muss dafür vom Hersteller freigegeben sein, erläutert der TÜV Süd.

Das gilt für konventionelle Räder und Pedelecs mit elektrischem Zusatzantrieb gleichermaßen. Im Zweifel wissen Fachhändler, welche Fahrradmodelle eine Anhängerfreigabe haben.

Wer nicht darauf achtet, kann nach einem Unfall Probleme mit der Versicherung bekommen.

Tabu sind den TÜV-Angaben zufolge alle Zugfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht - dazu zählen neben Mofas und Motorrollern auch schnelle Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h.

Worauf Sie noch achten sollten...

Altersgrenze!

Um sicher im Anhänger mitfahren zu können, muss der Nachwuchs mindestens ein halbes Jahr alt sein. Auch dann ist unbedingt eine speziell zum Anhänger passende Babyschale oder Hängematte erforderlich.

Die Hersteller bieten dafür verschiedene Lösungen an.

Bei der Altersgrenze nach oben gilt: Die Insassen dürfen nicht älter als sieben Jahre sein. Wer auf dem Fahrrad sitzt und den Anhänger zieht, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Lichtfrage!

Beim Kauf auch gleich an die Beleuchtung denken. Das ist ein absolutes Muss, weil der Anhänger das Rücklicht des Fahrrads verdeckt. Stecklampen mit Batteriebetrieb reichen aus.

Sie dürfen aber nicht blinken, sondern müssen dauernd leuchten. Tipp: Rückleuchten soweit oben anbringen, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden.

Bremsentest!

Sind die Bremsen am Fahrrad dem Anhänger gewachsen und technisch fit? Das ist eine der Kernfragen für die sichere Fahrt mit dem Anhänger.

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf der Anhänger inklusive Passagieren und Gepäck insgesamt 40 Kilogramm auf die Waage bringen. Das ist bei zwei Kindern schnell erreicht.

Liegt das Gewicht darüber (erlaubt sind maximal 80 Kilogramm), ist eine zusätzliche Bremsvorrichtung am Trailer erforderlich.

Helm und Gurt

Für alle Touren gilt: Wenn ihre Kinder im Fahrradanhänger sitzen, sollten sie immer einen Helm tragen und angeschnallt sein.