Radfahrer aufgepasstDarf ich eine rote Ampel über den Fußweg umfahren?

Vorsicht, wer hier mit dem Fahrrad unterwegs ist und dem roten Pfeil folgt, dem droht ein saftiges Bußgeld.

Köln – Für Autofahrer gilt: Wer es eilig hat und eine rote Ampel über eine Tankstelle oder einen Parkplatz umfährt, muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Bußgeld zahlen.

Doch die Regel für Fahrradfahrer ist da etwas anders.

Wer auf dem Radweg unterwegs ist und eine rote Ampel umkurvt (siehe Foto oben), dem droht ein saftiges Bußgeld.

„Denn dazu müsste der Radweg verlassen und der Gehweg befahren werden – und das ist in diesem Fall nicht erlaubt“, erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Wer absteigt und die rote Ampel umschiebt, kommt ohne Bußgeld davon.

(mt)

Alkohol am Steuer ist nicht die einzige Sünde, die ein Fahrradfahrer begehen kann. Wir geben einen Überblick über typische Radler-Verkehrssünden und zu erwartende Strafen:

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1. Rote Ampel überfahren

Ungeduldige Radfahrer, die über rote Ampeln fahren, riskieren nicht nur Leib und Leben, sondern auch ein Bußgeld von 45 Euro und einen Punkt auf dem Flensburger Konto. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind laut dem ADAC 100 Euro fällig, bei Gefährdung anderer oder wenn es zu einem Unfall kommt, sogar bis zu 180 Euro.

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2. Zebrastreifen

Wie rote Ampeln missachten Radfahrer häufig auch Zebrastreifen, an denen Fußgänger warten. Wer dabei erwischt wird, bekommt 40 Euro Strafe und einen Punkt aufgebrummt. Bei Gefährdung von Passanten liegt das Bußgeld 10 Euro höher, nach einem Unfall fallen 60 Euro an. Rowdys im Sattel, die Kinder oder ältere Menschen gefährden, zahlen 40 Euro und müssen obendrein mit drei Punkten rechnen, so der ADFC.

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3. Bürgersteig und Radwege

Den Radweg müssen Radler nur benutzen, wenn er ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet ist.

Radfahrer müssen auch einen ausgeschilderten Radweg nur dann benutzen, wenn dieser befahrbar ist. Ist er etwa durch Scherben verschmutzt oder durch Mülltonnen oder parkende Autos versperrt, dürfen sie auf die Straße ausweichen.

Wer einen Bürgersteig oder eine Fußgängerzone befährt, die nicht für Fahrräder freigegeben ist, kann mit 15 Euro zur Kasse gebeten werden.

Wer einen vorhandenen Radweg nicht nutzt oder entgegen der Fahrtrichtung befährt, muss jeweils mit 20 Euro Verwarngeld rechnen.

Radfahrer, die nebeneinander fahren und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindern, müssen 15 Euro zahlen. Ausnahme: Sie sind in einer Rad-Gruppe (ab 16 Personen) unterwegs.

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4. Radfahren unter Alkoholeinfluss

Eine Strafanzeige, ein Ermittlungsverfahren und womöglich auch eine Gerichtsverhandlung erwarten Radler, die mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind. Denn sie begehen eine Straftat. Mit sieben Punkten wird dieses Fehlverhalten geahndet, die Geldstrafe orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen und wird laut dem ADAC meistens auf ein Netto-Monatsgehalt festgesetzt.

Zudem kann die Straßenverkehrsbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen. Weniger betrunkene Radler erwartet keine Strafe, wenn sie keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigen, die zu einem Unfall führen, ansonsten liegt ebenfalls eine Straftat vor.

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5. Korrektes Abbiegen

Wer abbiegt, ohne die Richtungsänderung anzuzeigen, muss mit 10 Euro Verwarngeld rechnen. Gefährdet er dabei andere Verkehrsteilnehmer, werden schnell 30 Euro daraus.

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6. Telefonieren

Ohne Punkteintrag kommen Telefonierer davon. Wer das Handy ans Ohr hält und nur eine Hand am Lenker hat, riskiert nach ADAC-Angaben 25 Euro Verwarngeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Radler telefoniert oder nur Musik hört – ausschlaggebend ist, dass er das Gerät in der Hand hält.

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7. Musik hören

Das Musikhören im Sattel mit Kopfhörern ist prinzipiell nicht verboten. Doch laut Straßen Verkehrsordnung (StVO) darf das Gehör nicht derart beeinträchtigt werden, dass Außengeräusche weitgehend nicht mehr wahrgenommen werden. Falls dies offensichtlich der Fall ist, fällt ein Verwarngeld von 10 Euro an.

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8. Bahnübergang überfahren

Was bei diesem Motorradfahrer riskant aussieht, wird auch bei Radfahrern empfindlich bestraft: Wer mit dem Rad einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert, muss 350 Euro zahlen und bekommt vier Punkte. Der Verordnungsgeber begründet die Höhe der Strafe damit, dass diese Ordnungswidrigkeit nur vorsätzlich begangen werden könne.

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9. Richtige Beleuchtung

Wer bei Dunkelheit mit einemunbeleuchteten Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird, haftet für den Schaden. Darüber hinaus ist ein Verwarnungsgeld von 35 Euro möglich, erklärt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Auch ohne Unfall müssen Lichtmuffel mit einem Bußgeld rechnen: Wer erwischt wird, zahlt mindestens 10 Euro, bei Gefährdung anderer sind 15 Euro fällig. Die Fahrradbeleuchtung diene vor allem dazu, dass Radler für andere Verkehrsteilnehmer im Dunkeln besser sichtbar sind, betont der KS. Seit dem 1. August 2013 sind an Fahrrädern auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt.