VerkehrsrechtAußenspiegel kaputt – darf ich trotzdem fahren?

Außenspiegel defekt

Darf ich auch mit defektem Außenspiegel fahren?

Schon der Fahrlehrer versucht jedem Anfänger die Wichtigkeit der Spiegel beizubringen. Ein Blick in den Innenspiegel, einer in den Außenspiegel, Schulterblick, nochmal in den Außenspiegel gucken und dann erst die Spur wechseln. Doch was ist, wenn der Außenspiegel durch einen Parkunfall oder sogar vorsätzlich beschädigt wurde? Darf ich auch ohne Außenspiegel fahren? Rechtsexperte Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE) hat die Antworten.

Sind Spiegel am Auto Pflicht?

Natürlich ist in Deutschland auch die Anbringung von Spiegeln rechtlich geregelt. Laut Paragraf 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen „Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“ Krämer weist daraufhin, dass auch Kamera-Monitor-Systeme möglich sind.

„Reicht der vorhandene Rückspiegel nicht aus, so muss sich der Fahrer unmittelbar orientieren. Er muss den toten Winkel kennen und entsprechend länger beobachten“, ergänzt der Rechtsexperte.

Außenspiegel kaputt – darf ich fahren?

Doch wie ist es, wenn ich zu meinem Auto komme und der Außenspiegel defekt ist? Darf ich trotzdem fahren? „Grundsätzlich ja, wenn Sie trotzdem die oben genannten Anforderungen erfüllen können. Im Zweifel muss umgehend der Weg zur nächsten Werkstatt aufgesucht werden um die 'Rundumsicht' zu gewährleisten“, so Krämer. Vor allem wenn alle Außenspiegel gleichzeitig defekt seien, müssten Autofahrer direkt in die Werkstatt fahren.

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Wer ohne Außenspiegel fährt, muss mit einem Bußgeld

Darf ich den Spiegel selbst reparieren?

Und wenn keine Zeit für einen Werkstattbesuch bleibt? Darf ich dann einen defekten Außenspiegel schnell mit Klebeband flicken? Klare Aussage des Rechtsexperten: „Hier spricht nichts dagegen, sofern die Funktion gewährt ist und keine Einschränkungen bezüglich der dauerhaften Haltbarkeit bestehen.“

Allerdings sollte im Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit immer ein vollständiger originaler Spiegel verwendet werden, erklärt Krämer. Durch die Erschütterungen im Fahrbetrieb würden die „semiprofessionellen“ Lösungen in Regel nicht lange halten.

Welche Bußgelder drohen?

Wer dennoch ohne Außenspiegel fährt, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Doch es kann auch wesentlich teurer werden: „Sollten die Spiegel durch Gepäckstücke, Planen oder Ladung unbenutzbar sein, drohen bei einem Unfall sogar 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.“

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