VolksverhetzungNazi-Hass: Diese Tattoos sind verboten!
Im Prozess um ein öffentlich gezeigtes Nazi-Tattoo ist ein Mann wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht Oranienburg bei Berlin hatte der 27-Jährige zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem Schwimmbad gezeigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der Mann ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim.
Aber wann genau droht eigentlich eine Strafe wegen Volksverhetzung durch Nazi-Tattoos? Medienanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke mit einer rechtlichen Einschätzung.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind Nazi-Tattoos erlaubt
„Wer Nazi-Symbole in seinen eigenen vier Wänden aufhängt oder auf seinem Körper an einer bedeckten Stelle tätowiert, kann nicht dafür belangt werden“, erklärt Christian Solmecke. „Strafbar ist die Nutzung dieser Symbole nur, wenn diese öffentlich verwendet werden.“
Dies kann entweder dadurch geschehen, dass jemand sein Nazi-Tattoo im Freibad zeigt, oder auch, wenn diese Symbole auf dem privaten Grundstück oder im Haus so platziert werden, dass auch andere diese sehen können. Ein Maler, der Bilder von Hakenkreuzen bei sich zu Hause gelagert hatte, landete vor Gericht, weil die Bilder vom Küchenfenster aus für alle sichtbar waren.
Nazi-Symbole in der Öffentlichkeit können Volksverhetzung sein
„Unter Umständen handelt es sich bei der Nutzung solcher Symbole in der Öffentlichkeit nicht nur um eine rechtswidrige Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sondern auch um Volksverhetzung“, sagt Solmecke.
Voraussetzung für die Volksverhetzung ist, dass durch rechtswidrige Äußerungen der öffentliche Frieden gestört wird. Dies ist bereits dann der Fall, wenn das öffentliche Klima vergiftet wird, dadurch dass bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt werden und sich infolge dessen potentiell nicht mehr sicher fühlen.
„Ein Freibad ist ein öffentlicher Ort an dem sich Menschen unterschiedlichster Nationalitäten aufhalten. Die Aufschrift ist insbesondere für die Menschen jüdischer Abstammung geeignet den öffentlichen Frieden zu stören“, so der Rechtsanwalt.
„Aus meiner Sicht ist der Tatbestand der Volksverhetzung hier klar erfüllt. Ich bin sogar der Ansicht, dass bereits der Tätowierer, der einen Menschen mit einer solchen Aufschrift versieht und an die Öffentlichkeit treten lässt, mitverantwortlich ist und ebenfalls wegen Volksverhetzung angeklagt werden könnte“.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren denkbar
Die öffentliche Verwendung solcher Kennzeichen wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Liegt der Tatbestand der Volksverhetzung vor, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Vor ein paar Jahren hatte beispielsweise das Amtsgericht Bochum einen 19-Jährigen zu anderthalb Jahren Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt: Er war mit einem Nazi-Tattoo am Unterarm durch die Stadt Bochum spaziert.
Wer Strafe vermeiden will, muss zum Pflaster greifen
„Wer sich verfassungswidrige Symbole auf die Haut tätowieren lässt, hat keine andere Wahl als diese Tätowierung in der Öffentlichkeit zu verstecken, sei es durch Kleidung oder notfalls ein großes Pflaster“, sagt Solmecke. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, derartige Tattoos weglasern zu lassen.
Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn bestimmte Symbole erst nach dem Tätowieren für verfassungswidrig erklärt wurden, wie aktuell im Fall der Hell's Angels. Symbole des verbotenen Vereins dürfen seit einem Urteil aus dem Jahre 2013 nicht mehr öffentlich gezeigt werden. Dazu zählt beispielsweise der weiße Totenkopf mit Engelsflügeln.
(Bearbeitung: gs, mit Agenturen)