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„Was machen die da?“Darf ich meine Nachbarn heimlich beobachten? Zwei Dinge sind tabu

„Was machen die Nachbarn denn da?“ – Manchmal siegt einfach die Neugier. Aber ist das auch erlaubt?

Wem ist es nicht schon passiert. Ganz zufällig fällt der Blick in die Wohnung gegenüber und ehe man sich's versieht, schaut man den Nachbarn beim Abendbrot zu. Manchmal siegt einfach die Neugierde. Aber: Darf man seine Nachbarn beobachten?

Die Antwort: Natürlich darf man erstmal überall hingucken, erklärt Rechtsanwalt Florian König aus Hamburg. „Das ist überhaupt kein Problem.“ Das richtige Maß spielt aber eine wichtige Rolle. „Wenn ich meinem Nachbarn zugucke, wie er beim Grillen das Fleisch verbrennt, hat das erst mal nichts mit Stalking zu tun.“

Wer aber etwa so neugierig ist, dass er technische Hilfsmittel wie etwa ein Fernglas einsetzt, muss aufpassen, um nicht in die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn einzugreifen. Zwar sei selbst ein Fernglas nicht sofort ein Problem. „Aber wenn ich zum Beispiel auf einen Baum klettern muss, um den Außenbereich einer Sauna einzusehen oder das Fernglas nutze, um in ein Badezimmer zu schauen, dann schon.“

Kinder, Partys, Tiere: So viel Krach darf mein Nachbar machen

Nachbarn beobachten: Filme und Fotos machen ist tabu

Unerlaubtes Fotografieren und Filmen geht gar nicht.

„Denn dann verletze ich nicht nur das Persönlichkeitsrecht, sondern verstoße auch gegen den Datenschutz“, erläutert König „Auch wenn ich das von meinem eigenen Grundstück aus mache.“

Generell gilt: In dem Moment, wo das Gucken eine Form annimmt, die geeignet ist, die Lebensgestaltung der Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen, kann das als Nachstellung nach Paragraf 238 Strafgesetzbuch (StGB) ausgelegt werden. „Also das willentliche, wiederholte, beharrliche Beobachten, Verfolgen und Belästigen einer Person - kurzum Stalking“, erklärt König. Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen können im Einzelfall die Folge sein.

Nachbarn heimlich gefilmt: Betroffene könne Ansprüche geltend machen

Betroffene können unter Umständen auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das gelte etwa, wenn sie durch das Beobachten physische oder psychische Schäden davontragen oder der Nachbar ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hat.

Allerdings gestalten sich Klagen generell sehr schwierig. Der Beobachtete muss nämlich detaillierte Beweise sammeln, etwa Protokolle führen oder Zeugen nennen, um seine Ausführungen zu belegen.

Die Grenzen zwischen normaler Beobachtung und kritischem Verhalten können fließend sein. Es gebe kein definiertes Maß, ab dem es bei einer bestimmten Zahl von Stunden rechtswidrig wird. „Wer aber eine vernünftige Erziehung genossen hat, merkt selbst, wann es zu viel wird“, hofft der Rechtsanwalt. (dpa/tmn)