Das kann teuer werdenUrteil mit Folgen für alle Paketfahrer, die auf Tour sind
Hamm/Berlin – Paketdienstfahrer haben oft enormen Zeitdruck. Für Multitasking gibt es jedoch Grenzen: Wer den Paketscanner im Straßenverkehr bedient, muss wie bei der Handynutzung mit Geldbußen rechnen.
- Paketfahrer benutzt Scanner während der Fahrt
- Und muss 120 Euro Bußgeld bezahlen
- So begründet das Gericht die Strafe
Das Handy während der Autofahrt zu benutzen, ist verboten. Dieses Verbot beschränkt sich aber nicht nur auf Mobiltelefone, sondern gilt für alle elektronischen Geräte.
Paketfahrer darf Scanner während der Fahrt nicht benutzen
Benutzt ein Paketfahrer während der Fahrt zum Beispiel den Paketscanner, muss er ebenso mit einem Bußgeld rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Hamm (AZ: 4 RBs 345/20) verweist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
In dem Fall hatte der Fahrer eines Paketdienstes einen Paketscanner während der Fahrt bedient. Er wurde dabei erwischt, wie er den Scanner in einer Hand hielt und mit der anderen Hand tippte.
Gericht verurteilte Paketfahrer zu einer Geldbuße von 120 Euro
Das Amtsgericht verurteilte den Paketzusteller zu einer Geldbuße von 120 Euro. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung.
Ein Paketscanner sei ein elektronisches Gerät, so das Gericht. Die Nutzung jeglicher elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, sei im Straßenverkehr verboten. (dpa/tmn)