Drogen, DepressionenWie Sie den Führerschein verlieren – ohne am Steuer zu sitzen
Den Führerschein zu verlieren ist für viele der Super-Gau. Wer beispielsweise für die Arbeit auf das Auto angewiesen ist oder auf dem Land wohnt, hat nur wenig Spielraum, was die Mobilität betrifft. Deshalb sind viele Fahrer im Straßenverkehr vorsichtig genug, damit das nicht passiert.
Was viele aber nicht wissen: Der Führerschein kann einem Fahrer auch entzogen werden, wenn er nicht am Steuer saß.
Denn laut Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung verlieren alle die Fahrerlaubnis, „die sich als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen“ erweisen. Wer also ins Visier der Polizisten gerät und diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dem droht ebenfalls der Führerscheinverlust.
Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Zwischen einem Fahrverbot und dem Verlust einer Fahrerlaubnis besteht allerdings ein großer Unterschied. Beim Fahrverbot wird der Führerschein für maximal drei Monate vom Amt entzogen und nach der Frist wieder zurückgegeben. Das ist meistens der Fall bei kleineren Vergehen. Zudem kann der Fahrer sich aussuchen, zu welchem Zeitpunkt er den Führerschein innerhalb von vier Monaten abgibt. Das gilt jedoch nicht, wenn er innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal den Fahrausweis abgeben musste.
Schwerwiegender ist hingegen der Verlust der Fahrerlaubnis. Meistens erstreckt sich das Fahrverbot von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In Härtefällen kann die Fahrerlaubnis sogar ein Leben lang entzogen werden. Innerhalb der Sperrfrist dürfen die Abgestraften nur Verkehrsmittel nutzen, die keine Fahrerlaubnis verlangen. Nach Ablauf der Frist muss der Führerschein schließlich neu beantragt werden, in einigen Fällen droht auch eine zwingende Teilnahme an einer kostspieligen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Auf den nächsten Seiten finden Sie die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis, ohne am Steuer gesessen zu haben.
Drogen, Mittäterschaft, Krankheiten
Allgemeiner Drogenkonsum
Wer unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis oder Amphetaminen am Steuer sitzt, ist dran – das ist klar. Aber auch wer außerhalb des Straßenverkehrs in eine Kontrolle gerät, in der er positiv auf Drogen getestet wird, kann seinen Führerschein verlieren. Bei Drogen gibt es im Gegensatz zum Alkohol übrigens keine Grenzwerte: Schon das kleinste Bisschen reicht, um es als Straftat auszulegen.
Mittäterschaft als Beifahrer
Als Beifahrer trägt man ebenso eine Verantwortung im Straßenverkehr wie als Fahrer. Deswegen machen sich diejenigen strafbar, die bewusst in das Auto eines alkoholisierten Fahrers einsteigen. Im Falle eines Unfalls drohen den Beifahrern wie dem Fahrer ein Entzug des Führerscheins.
Körperliche und psychische Krankheiten
Autofahrer müssen schnell reagieren können und bei vollem Verstand sein. Wenn das nicht gewährleistet ist, sind sie eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Deswegen gilt: Wer körperlich stark durch eine Krankheit eingeschränkt ist oder unter einer psychischen Krankheit wie Depressionen oder Schizophrenie leidet, ist nicht berechtigt zu fahren.
Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss im schlimmsten Fall mit einem Führerscheinentzug rechnen - auch wenn er selbst nicht am Unfall schuld war.
Betrunken Fahrrad fahren, Punkte, Wiederholungstäter
Betrunken Fahrrad fahren
Das Auto stehen lassen und nach einer Party mit dem Fahrrad zurück – scheint vernünftig, kann aber auch daneben gehen. Denn auch auf dem Rad gilt die Promille-Grenze von 0,3. Wer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut getestet wird, muss nicht nur ein hohes Bußgeld zahlen, sondern häufig auch den Führerschein abgeben.
Zu viele Punkte in Flensburg
Kleinvieh macht auch Mist: Auch wenn nicht die eine große Stratftat im Straßenverkehr begangen worden ist, sondern mehrere kleine Tempoverstöße, kann nach einer gewissen Zeit die Fahrerlaubnis entzogen werden. Sind mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt -Bundesamtes (KBA) in Flensburg auf dem Konto eines Fahrers verzeichnet, ist die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate weg.
Kein Pardon für Wiederholungstäter
Straf- und Wiederholungstäter werden vom Staat nicht gerne im Straßenverkehr gesehen, auch wenn ihre Taten nichts mit dem Autofahren zu tun hatten. Kriminellen droht je nach Straftat und deren Wiederholung dementsprechend der Entzug der Fahrausweises. Doch auch polizeibekannte Alkoholiker müssen sich vom legalen Autofahren verabschieden.
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