Tanzen, Umzüge, HeidiDiese Dinge sind an Karfreitag verboten, diese sind erlaubt
Köln – Ab Freitag beginnen die Osterfeiertage. Was vielen nicht klar ist: Ostern ist das wichtigste christliche Fest im ganzen Jahr. Deshalb schützt das deutsche Grundgesetz einige Ostertage als sogenannte „stille Tage“. Als besonders schützenswert gilt der Karfreitag, der Tag der Kreuzigung von Jesus Christus. An diesem Tag ist Abfeiern in der Regel tabu.
Allerdings handhaben die Bundesländer die Ostertage in ihren jeweiligen Feiertagsgesetzen oder Verordnungen recht unterschiedlich. Als besonders locker fällt Berlin auf. Viele Feierwütige fliehen deshalb über Ostern in die deutsche Hauptstadt.
Wann darf man nicht tanzen?
An Karfreitag – in diesem Jahr der 19. April – sind öffentliche Tanzveranstaltungen in den meisten Bundesländern ganztägig untersagt. In manchen Feiertagsgesetzen sind solche Events sogar schon von Gründonnerstag (18. April 2019) bis Karsamstag (20. April 2019) verboten. Darüber hinaus gibt es zum Teil besondere Bestimmungen, dass Gottesdienste nicht durch Lärm gestört werden dürfen. Was in den einzelnen Bundesländern gilt und welche Ausnahmen dort jeweils herrschen, lesen Sie in der
Das gilt in einzelnen Bundesländern
NRW: Gründonnerstag
Am Gründonnerstag ist von 18 bis 24 Uhr jegliche öffentliche Tanzveranstaltung in Nordrhein-Westfalen verboten.
NRW: Karfreitag
Von Karfreitag (ganztägig) bis Karsamstag um 6 Uhr morgens sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.
Außerdem verbietet NRW auch als einziges Bundesland „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr“ – also auch Privatpartys.
Darüber hinaus müssen am Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken, Waschsalons und Autowaschanlagen geschlossen bleiben. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz NRW am Karfreitag Wohnungsumzüge.
NRW: Ausnahmen
Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen. Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo.
Nach der Hauptzeit der Gottesdienste am Karfreitag, also ab etwa 11 Uhr, sind Veranstaltungen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters, die dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, erlaubt.
Hamburg: Gründonnerstag
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern sind in Hamburg am Gründonnerstag keine Tanzveranstaltungen verboten.
Hamburg: Karfreitag
Am Karfreitag sind keine öffentliche Veranstaltungen erlaubt. Dazu zählen auch Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskos. Außerdem sind alle sportlichen Veranstaltungen verboten, soweit sie mit Auf- oder Umzügen oder mit Unterhaltungsmusik verbunden sind. Darüber hinaus müssen alle Geschäfte – wie an allen Sonn- und Feiertagen – geschlossen bleiben. Auf der benachbarten Reeperbahn wird das Gebot dagegen nicht so streng beachtet.
Die Verbote gelten von 2 Uhr morgens bis 2 Uhr des folgenden Karsamstages.
Hamburg: Ausnahmen
Von dem Verbot ausgenommen sind Museen und der Zoo. Außerdem ist der Luft- und Eisenbahnverkehr sowie die Schifffahrt nicht betroffen. Veranstaltungen ernsten Charakters, die dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, sind ebenfalls erlaubt.
Berlin: Gründonnerstag
An Gründonnerstag, Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag gibt es keine Beschränkungen.
Berlin: Karfreitag
Obwohl in Berlin am Karfreitag von vier bis 21 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt sind, wird in etlichen Clubs und Discotheken weiter gefeiert. Generell kommt das Berliner Feiertagsgesetz moderater daher als in anderen Bundesländern. So beginnt in Berlin alljährlich am Karfreitag ein großes Tanzsportturnier.
Öffentliche Sportveranstaltungen sind in dieser Zeit eigentlich verboten – aber nur, wenn diese mit Unterhaltungsmusik oder anderen Unterhaltungsprogrammen verbunden sind.
Sachsen: Karfreitag
In Sachsen gilt neben dem Karfreitag ein Tanzverbot ebenfalls am Buß- und Bettag, am Totensonntag und am sogenannten Volkstrauertag. Nur am Karfreitag gilt das Tanzverbot jedoch ganztägig.
Hessen: Gründonnerstag
Das Feiertagsgesetz verbietet öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersamstag 24 Uhr. Discos können zwar öffnen und Musik spielen – es darf aber nicht getanzt werden. Das hessische Feiertagsgesetz verbietet an Karfreitag auch Veranstaltungen unter freiem Himmel, wenn sie nicht den diesem Feiertag entsprechenden ernsten Charakter tragen.
Hessen: Ostersonntag
An Ostersonntag und Ostermontag ist Tanzen nur zwischen 4 Uhr und 12 Uhr verboten, wie an allen anderen Feiertagen im Jahr auch.
Was ist noch untersagt?
Das Verbot von Tanzveranstaltungen richtet sich insbesondere an Diskotheken, aber auch an die übrige Gastronomie, Vereine und geschlossene Gesellschaften in Wirtschaftsräumen. Vom Verbot betroffen sein können auch Märkte, Sportveranstaltungen, Zirkusvorführungen und Volksfeste sowie Unterhaltungsveranstaltungen wie Theater, Opern, Musicals. Am Karfreitag bleiben darüber hinaus Spielhallen geschlossen, Geldspielgeräte in Gaststätten dürfen an diesem Tag nicht betrieben werden. Auch der Betrieb von Autowaschanlagen, Werbeveranstaltungen gewerblicher Unternehmer sowie Wohnungsumzüge an Karfreitag sind in der Regel untersagt.
Auch das Fernsehprogramm ist von den „stillen Feiertagen“ betroffen: Nicht alle Filme dürfen gezeigt werden. Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an stillen Tagen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile 756 Filme umfasst. Unter anderem auf der Liste zu finden: Klassiker wie „Heidi“, „Die Ghostbusters“ und „Das Leben des Brian“.
Karfreitag
Warum ist Karfreitag ein Feiertag?
Der biblischen Überlieferung nach wurde Jesus, der Sohn Gottes, an diesem Tag in Jerusalem verurteilt und gekreuzigt. Seit dem frühen Christentum gilt der Freitag vor Ostern als Tag der Buße, des Fastens und des Gebets. In Gottesdiensten, die ganz im Zeichen der Trauer stehen, werden Stationen des Kreuzweges Christi nachvollzogen. Das Wort „Kar“ ist abgeleitet vom althochdeutschen „chara“ und bedeutet Klage oder Kummer.
Ostern
An Ostern feiern Christen die Auferstehung von Jesus Christus. Nach christlichem Glauben überwand der am Karfreitag gekreuzigte Jesus am Ostersonntag den Tod und erfüllte damit seinen göttlichen Erlösungsauftrag auf Erden. Der Tag ist Höhepunkt der Woche zum Gedenken an die Leidenszeit Jesu. Ostern schließt die 40-tägige Passionszeit (Fastenzeit) ab. Den Termin des vor dem Hintergrund der jüdischen Passahfeier entstandenen ältesten christlichen Jahresfestes legte das Konzil von Nicäa im Jahr 325 so fest, dass es immer auf den Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond fällt. Zu Beginn der Feier werden Osterfeuer und Kerzen als Lichtsymbole für das Leben gesegnet.
Was droht bei Verstößen?
Gastronomen und Disko-Besitzern, die sich nicht an das Tanzverbot halten, drohen in vielen Städten saftige Bußgelder bis zu 1000 Euro. Bei 100 Euro fängt die mögliche Bußgeldzahlung an – Diskothekenbesitzern drohen bei einem ersten Verstoß gegen das Tanzverbot allerdings bereits 500 Euro Strafe. Den Diskobesuchern selbst kann allerdings nichts passieren.
Wer sich nicht an das Umzugsverbot hält, kann ebenfalls mit Strafen von bis zu 1000 Euro belangt werden. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, kommt aber auch auf den Einzelfall an. Es kann sein, dass die Ordnungsamtsmitarbeiter erst einmal nur eine Verwarnung aussprechen.
Privatpartys in den eigenen vier Wänden fallen nur auf, wenn die Musik zu laut ist und es Beschwerden gibt: Dann droht ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung. Eine spezielle Strafe wegen Verstoßes gegen das Tanzverbot gibt es in diesem Fall aber nicht.
Hier lesen: Schwarze Liste: Diese Filme sind an Karfreitag verboten
Was sagen die Kritiker?
Die Regelungen zu den „stillen Tagen“ sind umstritten. Kritiker argumentieren, dass man Nicht-Christen nicht die christlichen Regeln aufzwingen dürfe, schließlich gelte Religionsfreiheit in Deutschland. Jeder müsse selbst entscheiden, ob er am Karfreitag ausgehen möchte. Jedes Jahr gibt es zahlreiche Proteste gegen das Tanzverbot.
Baden-Württemberg lockerte das Feiertagsgesetz im November 2015, allerdings bezüglich der bis dato geschützten Sonntage. Die stillen Feiertage bleiben weiterhin geschützt. Bayern, das 2013 ebenfalls das Feiertagsgesetz gelockert hatte, entschied 2014, dass an den stillen Tagen keine Zirkusvorstellungen erlaubt sind, im konkreten Fall an Allerheiligen. (gs/dpa)