Kindergeld, Hartz IV, Kfz-SteuerDiese neuen Regeln gelten ab 2018 für Verbraucher

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Kindergeld, Renten, Hartz IV – 2018 gibt's für viele Verbraucher mehr Geld.

Köln – Im neuen Jahr kommen zahlreiche Änderungen in verschiedenen Lebensbereichen auf die Verbraucher zu. Viele neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Vorschriften treten bereits ab dem 1. Januar in Kraft. Das müssen Familien, Steuerzahler, Autofahrer, Reisende, werdende Mütter, Bauherren, Serienfans und Online-Banking-Nutzer jetzt wissen.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar um jeweils 2 Euro. Für das erste und zweite Kind beträgt es nun 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro. Außerdem steigt der Mindestunterhalt für Trennungskinder. Ab dem 1. Januar beträgt er für Kinder bis 5 Jahre 348 Euro, für Kinder bis 11 Jahre 399 Euro und für Kinder bis 17 Jahre 467 Euro.

Hartz IV steigt

Ab Januar steigt der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger: Für Einpersonenhaushalte auf 416 Euro von derzeit 409 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich 3, Kinder und Jugendliche 5 Euro mehr als bisher.

Mehr Rente, niedrigere Beiträge

Für die rund 21 Millionen Rentner gibt es im kommenden Jahr mehr Geld: Zum 1. Juli 2018 wird ein Rentenplus von 3,09 Prozent im Westen und von 3,23 Prozent im Osten erwartet. Endgültig festgelegt wird die Rentenerhöhung für 2018 im Frühjahr, wenn Daten zur Lohnentwicklung 2017 vorliegen. Außerdem verringert sich ab Januar der Beitragssatz für die gesetzliche Rente geringfügig, voraussichtlich um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent.

Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse

Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen sollen bis Ende 2018 abgeschafft werden. Hier können sich Empfänger von Arbeitslosengeld bislang Bargeld auszahlen lassen, Stattdessen sollen Arbeitslose sich künftig Geld an der Supermarktkasse auszahlen lassen; teilnehmende Märkte sind etwa Rewe, Penny, Real und die Drogeriemärkte dm und Rossmann.

Das ändert sich für Autofahrer und Reisende

Neue Regelungen bei der Kfz-Steuer ab September

Wer sich ein neues Auto anschaffen will, sollte das vor dem 1. September tun, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn dann ändert sich die Berechnung der Kfz-Steuer – für viele neu zugelassene Fahrzeuge fällt sie dann möglicherweise höher aus, so die Verbraucherschützer. Ab 1. Januar 2018 gelten außerdem beim Tüv schärfere Regeln für die Abgasuntersuchung. Eine Endrohrmessung ist dann verpflichtend für alle Fahrzeuge. Was sich außerdem für Auto- und Radfahrer ändert, lesen Sie hier.

Mutterschutz für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen

Bislang gilt der Mutterschutz nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nachgehen. Das wird sich nun ändern: Ab dem 1. Januar profitieren auch Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen sowie Entwicklungshelferinnen und Bundesfreiwilligendienst-Leistende. Sie können selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen und werden von Pflichtveranstaltungen befreit.

Streaming ohne EU-Grenzen ab März

Ab dem 20. März 2018 können Urlauber kostenpflichtige Streamingdienste wie Netflix, Spotify und Co. auch im EU-Ausland nutzen, die Ländersperren werden dann aufgehoben. Das gilt für Online-Abodienste in den Bereichen Film, Sport, Musik, E-Books und Videospiele.

Neue Regeln für Reisende

Ab dem 1. Juli 2018 gilt das neue Pauschalreiserecht. Für Buchungen auf Online-Portalen und in Reisebüros werden Verbraucherrechte gestärkt. Wenn es Mängel gibt oder der Veranstalter pleite geht, kann der Urlauber den Reisepreis mindern oder bekommt sein Geld zurück. Schlechter sieht es künftig für Verbraucher bei Preiserhöhungen aus: Erst wenn der Reisepreis nach der Buchung um acht Prozent steigt, können Urlauber kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bislang lag die Grenze bei fünf Prozent.

Das ändert sich bei der Steuer und beim Hausbau

Das ändert sich bei der Steuererklärung

Die Einkommensgrenzen werden 2018 um 1,65 Prozent angehoben, außerdem steigen die Steuerfreibeträge: Der Grundfreibetrag steigt für Ledige um 180 Euro auf 9.000 Euro und für Verheiratete um 360 Euro auf 18.000 Euro. Auch die Kinderfreibeträge werden angehoben: Für Eltern bleiben jetzt 4.788 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei. Der Gesetzgeber hebt außerdem die steuerlich absetzbaren Beträge für Arbeitsmittel deutlich an: von bislang 410 Euro auf 800 Euro. Sie können als geringfügige Werte sofort abgezogen werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Für das Steuerjahr 2018 gilt das neue Steuergesetz: Steuerzahler brauchen mit ihrer Erklärung keine Belege mehr einreichen. Das Finanzamt kann die Unterlagen jedoch im Nachhinein anfordern. Außerdem bekommen sie mehr Zeit für ihre Einkommenssteuererklärung: Statt bis Ende Mai haben sie 2019 bis zum 31. Juli Zeit. Für 2018 gelten aber noch die alten Fristen.

Ende des 500-Euro-Scheins

Bereits im Mai 2016 hat der Rat der Europäischen Zentralbank beschlossen, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Seitdem werden keine neuen Noten mehr gedruckt, ab Ende 2018 werden die Scheine nicht mehr ausgegeben.

Ein drittes Geschlecht

Neben „männlich“ und „weiblich“ muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein – etwa „inter“ oder „divers“. Alternativ könnte der Gesetzgeber ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2018 gesetzt – bis dahin muss er eine Neuregelung schaffen.

Überweisungen in Echtzeit

Ab November 2018 werden sekundenschnelle Überweisungen von Konto zu Konto innerhalb der Eurozone möglich sein, so die Vorgaben der Europäischen Zentralbank. Beim „Instant Payment“ (dt. „sofortige Bezahlung“) soll der überwiesene Geldbetrag innerhalb von 10 Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Der Auftrag erfolgt per Online-Banking oder mit einer Smartphone-App. Die ersten Anbieter wird es bereits im ersten Quartal 2018 geben.

Änderungen für Hausbauer und Eigenheimbesitzer

Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle, die einen Förderzuschuss für das Heizen mit erneuerbaren Energien vom Bundesamt erhalten wollen, den Antrag stellen, noch bevor sie einen Auftrag für die entsprechende Solar- oder Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Pelletheizung erteilen. Andernfalls werden keine Fördergelder gezahlt.

Ebenfalls ab 1. Januar 2018 gelten für Lüftungsgeräte in Wohnräumen strengere Vorgaben: Zulässig sind dann nur noch neue Geräte der Effizienzklassen A+ bis D. Die Klassen E bis G entfallen. Ab dem 26. September 2018 gilt ein Stickoxid-Höchstwert für neue öl- und gasbetriebene Heizungen.

Für künftige Bauherren gelten ab dem 1. Januar neue Regelungen zum Verbraucherbauvertrag, sie sollen dadurch besser geschützt werden. Baufirmen müssen dem Bauherren künftig eine detaillierte Baubeschreibung aushändigen. Für das Dokument darf der Unternehmer kein Geld verlangen. Außerdem sollen begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht für mehr Verbraucherschutz beim Bauen sorgen.

Eine Übersicht über weitere Änderungen etwa bei Kinderspielzeug, Pflege oder Riesterrente hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zusammengestellt.

(bbm/sar/dpa)

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