Wie ist der Urlaubsanspruch in einem Minijob in Deutschland geregelt? EXPRESS.de erklärt in diesem Text, wie viel Urlaub du bei deinem Minijob bekommst.
Urlaub im MinijobWie viele Tage stehen mir zu? Jetzt Anspruch berechnen
Minijobs in Deutschland werden oft als Gelegenheit für flexibles Arbeiten gesehen. Doch viele wissen nicht, welche Rechte Minijobberinnen und Minijobber haben, insbesondere was den Urlaubsanspruch betrifft.
Der Urlaubsanspruch im Minijob ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt, der allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, einschließlich bei Minijobs, Anspruch auf bezahlten Urlaub gewährt. Hier ist ein kompletter Leitfaden zum Urlaubsanspruch im Minijob in Deutschland.
Urlaubsanspruch Minijob: Wie viel Urlaub bekomme ich?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich Minijobbenden, Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Dies entspricht in der Regel 20 Arbeitstagen bei einer fünftägigen Arbeitswoche.
Für Minijobberinnen und Minijobber, die nicht an allen fünf Tagen arbeiten, wird der Urlaubsanspruch entsprechend berechnet.
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Beispiel: Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber nur an vier oder weniger Tagen pro Woche, muss der Urlaubsanspruch entsprechend berechnet werden.
Die Formel dafür lautet: Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 : 6.
Arbeitet ein Minijobber oder eine Minijobberin also beispielsweise an zwei Tagen pro Woche, hat er oder sie einen Urlaubsanspruch von acht Tagen im Jahr.
Urlaub bei Minijob: Jetzt ausrechnen, wie viel dir zusteht
Die Minijobzentrale kümmert sich als Bundesbehörde um die Anliegen der rund 6,5 Millionen Minijobberinnen und Minijobber (Stand: August 2023). Auf der Internetseite kannst du deinen Urlaubsanspruch im Minijob ausrechnen. Für den Urlaubsrechner der Minijobzentrale hier klicken.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubsanspruch nicht vom Gehalt abhängt. Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber, deren monatlicher Verdienst nicht mehr als 520 Euro beträgt, denselben Urlaubsanspruch haben wie Vollzeitbeschäftigte – vorausgesetzt, sie arbeiten die gleiche Anzahl von Tagen pro Woche.
Urlaub im Minijob: Darf ich meinen Urlaub auszahlen lassen?
Laut Bundesurlaubsgesetz ist es nicht zulässig, den Urlaub durch Geldleistungen zu ersetzen, also den nicht genommenen Urlaub auszahlen zu lassen.
In Ausnahmefällen, wie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, muss der Urlaub jedoch finanziell abgegolten werden.
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Minijobberinnen und Minijobber sollten sich bewusst sein, dass sie ihre Rechte kennen und einfordern müssen, da einige Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber möglicherweise nicht ausreichend informiert sind oder versuchen könnten, diese Pflichten zu umgehen. Ein offener Dialog und die Kenntnis des Bundesurlaubsgesetzes sind laut Minijobzentrale der Schlüssel zu einem fairen Arbeitsverhältnis.
Unbezahlter Urlaub im Minijob: Was ist zu beachten?
Minijobber und Minijobberinnen können auch unbezahlten Urlaub nehmen – in Absprache mit Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Je nachdem, wie viele unvergütete freie Tage genommen werden, wirkt sich das natürlich auf den Verdienst von Minijobberinnen und Minijobbern aus.
Ist der unbezahlte Urlaub länger als ein Monat, weil die Minijobberin oder der Minijobber beispielsweise verreisen will, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sie spätestens nach einem Monat ohne Vergütung abmelden.
Die Mini-Anstellungen gibt es laut Deutschem Gewerkschaftsbund DGB) vor allem im Reinigungsgewerbe, in der Gastronomie, im Büro sowie in der Lagerwirtschaft, bei der Post und im Güterumschlag.
Das Bundesurlaubsgesetz bietet einen wichtigen Schutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Minijobberinnen und Minijobbern, und stellt sicher, dass alle Beschäftigten das Recht auf Erholung und Freizeit haben. Unabhängig von der Art der Beschäftigung ist Urlaub kein Luxus, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht, das alle nutzen dürfen.
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