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Schäferstündchen bei der HitzeSex auf dem Balkon – ist das erlaubt?

Sex auf dem Balkon müsste doch erlaubt sein, oder? Immerhin sind es doch die eigenen vier Außenwände, auf denen sich das Schäferstündchen abspielt. Wie die Rechtslage ist!

Es ist Sommer, es ist heiß – und das gilt nicht nur für die Temperaturen. Auch zwischenmenschlich geht's jetzt zur Sache.

Aber wo ist Sex im Freien eigentlich erlaubt? Darf man sich auf dem eigenen Balkon austoben?

Sex auf dem Balkon: Sogar eine Anzeige droht

Nein, Sex auf dem Balkon ist verboten! Zumindest dann, wenn es jemand bemerkt. Der Balkon-Sex kann schnell zu einer Abmahnung durch den Vermieter führen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Anzeige.

Das zeigt auch ein Gerichtsurteil (Az.: 8 C 209/05): Damals hatten sich mehrere Mieter bei ihrem Vermieter über eine Nachbarin beschwert. Die Dame war von mehreren Hausbewohnern dabei beobachtet worden, wie sie mit einem männlichen Gast auf der gut einsehbaren Terrasse eindeutig sexuelle Handlungen vorgenommen hatte.

Bei den Nachbarn sorgte das freizügige Verhalten für große Empörung, vor allem da sich in unmittelbarer Nähe auch noch zwei Kinderspielplätze befanden. Die Mieterin wurde durch den Vermieter abgemahnt. Zudem legte dieser vor Gericht Fotos vor, die ein Nachbar von den sexuellen Aktivitäten auf der Terrasse angefertigt hatte.

Das Amtsgericht Bonn entschied daraufhin, dass die Abmahnung zur Recht erfolgte. In vorliegenden Fall habe die Mieterin den Hausfrieden gestört, weil sie gegen das gegenseitige Rücksichtnahmegebot verstoßen habe. (gs)