Ohne AnmeldungDroht eine Strafe, wenn ich Sperrmüll einfach auf die Straße stelle?

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Beim Rausstellen von Sperrmüll gibt es einiges zu beachten.

Berlin – Alte Schränke, Stühle, Tische, Regale - in einem Haushalt gibt es so manche in die Jahre gekommene Gegenstände, die man am liebsten schnell loswerden möchte. Doch wie funktioniert die problemlose Entsorgung des Sperrmülls, was gilt es zu beachten und fallen womöglich Kosten an?

Darf ich meinen Sperrmüll einfach rausstellen?

Das kommt darauf an. Wer über einen Vorgarten oder eine Garageneinfahrt verfügt, darf auf diesem privaten Grund natürlich Ausgemustertes abstellen - in der Hoffnung, dass sich jemand für die Gegenstände oder Möbel interessiert. Es empfiehlt sich, einen Hinweis anzubringen, dass der Trödel mitgenommen werden darf.

Mache ich mich strafbar, den Sperrmüll auf die öffentliche Straße zu stellen?

Sperrmüll (Behörde schlägt Alarm: Corona-Krise sorgt in Wuppertal für völlig neues Problem – hier lesen Sie mehr) auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, abzustellen, ist in allen Abfallsatzungen oder -gesetzen von Kommunen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit - es sei denn, man hat eine Genehmigung zur Sondernutzung des Weges von seiner Kommune, wie man sie etwa auch für einen Trödelmarkt einholen müsste.

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Weil dafür aber meist Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben werden, falls die Genehmigung überhaupt erteilt wird, ist es im Zweifel einfacher und günstiger, den Sperrmüll zu bestellen. Den holen die Entsorgungsbetriebe in vielen Kommunen inzwischen direkt aus dem Haus.

Ist es kostenlos, Sperrmüll entsorgen zu lassen?

Nicht unbedingt. Während beispielsweise Bürger in Nürnberg die Sperrmüllabfuhr ohne Zusatzkosten bestellen können, werden in Berlin mindestens 50 Euro fällig, wenn man die Stadtreinigung zur Abholung von Sperrmüll bestellt. In Halle kann man jährlich bis zu zwei Kubikmeter Sperrmüll pro im Haushalt lebenden Person gebührenfrei entsorgen lassen.

Unabhängig vom Ort besteht auch immer die Möglichkeit, den Sperrmüll selbst zum Recycling- oder Wertstoffhof zu fahren. Die Abgabe für Privatleute ist dort in aller Regel kostenlos.

Wo sehe ich, was ich bei der Entsorgung von Sperrmüll in meiner Region beachten muss?

Wer es ganz genau wissen möchte, schaut in besagte Abfallsatzung oder ins Abfallgesetz seiner Kommune - und dann gleich auch noch in die Ausführungsbestimmungen des zuständigen Entsorgungsbetriebs: Dort ist nicht nur festgelegt, wo genau der Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen ist und wem bereitgestellter Sperrmüll bis zu welchem Zeitpunkt gehört, sondern auch, was und welche Mengen als Sperrmüll erlaubt, welche Größenbegrenzungen einzuhalten oder welche Gebühren zu leisten sind.

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Viele Kommunen unterhalten auch eine eigene Abfallberatung, die oft beim Entsorgungsbetrieb angegliedert ist.

Natürlich kann man auch versuchen, die Gegenstände oder Möbel an Freunde zu verschenken, sie per Kleinanzeige und auf dem Flohmarkt zu verkaufen oder an soziale Einrichtungen zu spenden - vorausgesetzt sie sind noch in einem guten Zustand. (dpa)