Pfusch beim TätowiererTattoo mies gestochen – das können Sie jetzt tun
Immer mehr Deutsche lassen sich Tinte unter die Haut stechen, die dort ein Leben lang bleibt: So ist fast jeder zehnte hierzulande tätowiert, bei den 16-29-Jährigen sogar jeder Vierte. Doch nicht immer sind die Kunden nach dem Besuch im Tattoo-Studio zufrieden. Das Problem: Wenn das Werk erst einmal gestochen ist, gibt es keinen Weg mehr zurück.
Wer das Gefühl hat, dass der Tätowierer wirklich gepfuscht hat, kann unter Umständen aber dagegen vorgehen. Der Hamburger Rechtsanwalt Igor Posikow erklärt dazu: „Ein Tattoo kann auf verschiedene Arten verpfuscht worden sein. Das kann ein falsch gezeichnetes oder geschriebenes Motiv sein – oder das Tattoo wurde zu tief gestochen, so dass die Farbe verschwimmt.“
Beim Rechtsstreit darüber gehe es dann darum, dem Tätowierer nachzuweisen, dass er seinen Auftrag „zur ordnungsgemäßen Herstellung der vereinbarten Tätowierung“ nicht erfüllt hat. Dazu braucht es aber einige Beweise.
Beweise sammeln: Fotos machen, Gutachten holen
Der Rechtsanwalt rät deshalb dazu, das Tattoo direkt mit Fotos zu dokumentieren, wenn man den Verdacht habe, es sei gepfuscht worden. „Es kann auch sinnvoll sein, ein anderes Tattoo-Studio aufzusuchen und das Werk dort begutachten zu lassen. Dort kann eventuell ein Attest darüber ausgestellt werden, dass offenbar nicht kunstgerecht gestochen wurde.“
Welche Ansprüche letztendlich bestehen, hängt schließlich vom Einzelfall und vom Gericht ab, das darüber entscheidet. „Einerseits kann man die Entfernung eines verpfuschten Tattoos verlangen. Möglicherweise besteht auch ein Ersatzanspruch auf ein neues Tattoo, das dann vernünftig gestochen wird,“ sagt Igor Posikow. Den meisten ginge es aber auch um ein Schmerzensgeld.
Schmerzensgeld zwischen 50 und 2500 Euro möglich
Dabei, so erklärt der Rechtsanwalt, gehe es nicht darum, den Schmerz auszugleichen, der beim Tätowieren entstanden ist. Vielmehr geht es um das schmerzhafte Prozedere der Laser-Entfernung des verpfuschten Werkes. In welcher Höhe das Schmerzensgeld letztendlich gezahlt wird, hängt grundsätzlich vom Gericht ab, wobei die Größe und die Körperstelle, an der das Tattoo gestochen wurde wichtige Bemessungsfaktoren darstellen. „Von verschiedenen Gerichten wurden schon Schmerzensgeldbeträge von 50 Euro bis 2500 Euro ausgeurteilt.“, so Posikow.
Schuld ist nicht immer der Tatöwierer
Allerdings muss der Kunde dafür auch darauf geachtet haben, dass er sein Tattoo pfleglich behandelt hat. Das zeigt ein Fall aus Gelsenkirchen: Hier hat ein Mann gegen seinen Tatöwierer vor dem Amtsgericht geklagt, weil er mit dem Tattoo nicht zufrieden war, wie die „Bild-Zeitung“ berichtet. Die Tinte sei verblasst, die Linien schon nach wenigen Wochen zerlaufen.
Das Amtsgericht gab aber dem Tatoo-Artist recht: Er konnte nachweisen, dass der Kunde wenige Tage nach dem Termin in den Urlaub geflogen sei. Sonne schadet frischen Tattoos, lässt sie leicht verblassen. Den Hinweis darauf hatte der Tatöwierer seinem Kunden gegeben, der deshalb mit seiner Klage scheiterte.
Wer sich also überlegt, vor Gericht zu gehen, sollte am besten Beweise haben, die klar aufzeigen, dass der Tatöwierer gepfuscht hat und sicher sein, dass das Tattoo nicht durch eigenes Verschulden eine andere Form angenommen hat, als gewünscht.
(chs)