Was viele nicht wissen: Auch nach einer Kündigung stehen dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin noch Urlaubstage zu. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten.
Urlaubstage nach KündigungWie viele Urlaubstage stehen Ihnen zu? Das müssen Sie beachten
Die Gründe einer Kündigung mögen vielfältig sein, doch einen Anspruch auf die Urlaubstage haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei eigener Kündigung grundsätzlich immer.
Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten: Bei der Anzahl der zu gewährenden Urlaubstage kommt es auf verschiedene Faktoren an, beispielsweise, wie lange sie im Kündigungsjahr bereits für das Unternehmen gearbeitet haben.
Was Sie darüber hinaus noch beachten sollen, wenn Sie Ihre Urlaubstage nach Kündigung in Anspruch nehmen wollen, erfahren Sie oben im Videobeitrag.