Sankt AugustinWarum die Strafe für die rosa Parkscheibe (leider) korrekt war

Rosafarbene_Parkscheibe

In Sankt Augustin bekam eine Frau ein Knöllchen wegen einer rosafarbenen Parkscheibe.

Sankt Augustin – Eine Parkscheibe in der Farbe rosa hat in Sankt Augustin für mächtig Wirbel gesorgt.

Eine Autofahrerin hatte die Parkscheibe gut sichtbar und korrekt eingestellt in die Windschutzscheibe gelegt. Das Ordnungsamt fand das allerdings wenig witzig und verpasste der Frau in Sankt Augustin ein Knöllchen (hier mehr lesen).

Sie teilte ein Foto von der Parkscheibe in der Facebook-Gruppe „Du kommst aus Sankt Augustin, wenn...“ und löste damit natürlich eine heiße Diskussion über Sinn und Unsinn aus.

Größe und Farbe sind in der StVO festgelegt

Fakt ist allerdings: Größe und Farbe sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt.

Dort heißt es: Die Parkscheibe muss 110 Millimeter breit und 150 Millimeter hoch sein. Und sie muss immer blau-weiß gefärbt sein, wie die entsprechenden Parkplatz-Schilder. Zudem dürfen sie nicht mit Werbung bedruckt sein.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Klar, Gesetz ist Gesetz und das muss eingehalten werden. Das ist die eine Seite der Medaille.

Andererseits sollte sich das Verkehrsministerium mal die Zeit nehmen und die StVO auf Aktualität überprüfen. Sind wirklich alle Gesetze noch zeitgemäß?

Parkscheiben-Petition scheiterte

Bereits 2012 gab es eine Petition, die sich mit dem Thema Parkscheibe befasst hat.

Forderung der Petition:

Begründung: Die farbliche Gestaltung einer Parkscheibe sei für die Bestimmung / Zweck dieser bedeutungslos. Die Parkscheibe diene ausschließlich dem Zweck der Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Fahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit.

50.000 Unterzeichner wären damals nötig gewesen – lediglich 650 beteiligten sich an der Petition. Das Interesse war also gleich Null. Offenbar scheint den deutschen Autofahrern das Thema gar nicht so wichtig zu sein...

Abzocke durch das Ordnungsamt?

Trotz StVO und klarer Gesetzeslage – bei dem „harten“ Durchgreifen des Ordnungsamts bleibt das Gefühl der Abzocke.

Ob direkt ein Verwarngeld ausgesprochen werden muss, nur weil jemand eine rosa, grüne oder schwarze Parkscheibe ins Fenster legt, finde ich fraglich – somit ist auch die Aufregung bei Facebook nachzuvollziehen.

Übrigens: Die meisten Anbieter im Netz warnen beim Kauf einer andersfarbigen Parkscheibe mit dem Hinweis, dass sie nicht der StVO entsprechen.