Mann zerstört 4 FernseherWer haftet, wenn ich im Laden was kaputt mache?
Es ist schon beim bloßen Hinsehen schrecklich: Ein junger Mann läuft durch einen Elektronik-Handel, schaut sich einen Fernseher an – und stößt versehentlich gegen ihn. Das riesige Gerät fällt auf den Boden, reißt auch noch einen zweiten Apparat mit. Und vor lauter Schreck stolpert der Unglückliche prompt in einen anderen Fernseher hinein, der ebenfalls mit einem anderen zusammen auf den Boden fällt. So gingen insgesamt vier TV-Geräte zu Bruch.
Die Szenen im Video wurden von der Überwachungskamera in einem Technik-Markt in St. Austell in Großbritannien gedreht und vom Unternehmen auf Twitter veröffentlicht. Das Netz amüsiert sich, der arme Brite allerdings hat einen Schaden von über 5000 Pfund angerichtet. Kann ja mal passieren!
Wer haftet eigentlich, wenn man im Laden etwas kaputt macht?
„Grundsätzlich haftet jeder Kunde selbst für die Schäden, die er an fremden Eigentum verursacht“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“. Schlechte Nachrichten also für alle Pechvögel und Tolpatsche?
Nicht unbedingt, denn es kommt auch wie immer auf die Umstände an: „Etwas anderes gilt dann, wenn der Händler seine Waren beispielsweise nicht ordentlich und sicher platziert hat, sodass diese nicht sofort herunterfallen, wenn der Kunde versucht sich zu bedienen“, sagt Solmecke.
Über den Experten
Das ist Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE. Er ist auf die Gebiete des Medien-, IT- und Urheberrechts spezialisiert. Darüber hinaus ist Christian Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht an der Cologne Business School. Bis 2004 arbeitete er unter anderem als freier Journalist und Radiomoderator für den WDR.
Muss ich Bescheid sagen?
Außerdem sind viele Einzelhändler bei kleineren Schäden durch Kunden kulant. Doch auch wer „nur“ ein Glas Gurken fallen lässt, sollte sich nicht heimlich aus dem Staub machen, sondern sich an die Mitarbeiter wenden. Im schlimmsten Fall droht dann der Ausgleich des Sachschadens. Aber wer den Laden einfach verlässt, ohne es zu melden, macht sich strafbar.
Zahlt die Haftpflichtversicherung?
Falls es doch mal zu einem teureren Unglück gekommen sein sollte, könnte die Haftpflicht-Versicherung auch dafür aufkommen. Das entscheidet sich jedoch in jedem Fall individuell.
Es lohnt sich jedoch immer, den Schaden zu melden, da der Versicherer meistens noch einmal prüft, ob nicht auch der Ladenbesitzer die Ware fahrlässig platziert hat und dementsprechend dafür selbst aufkommen muss.
Und wenn es ein Kind war?
Wenn es um Kinder geht, schützt das Gesetz sie bis zu ihrem siebten Lebensjahr, sagt Christian Solmecke – erst danach können sie haftbar gemacht werden: „Ab dem siebten Lebensjahr kommt es für die Frage der Haftung auf die individuelle Einsichtsfähigkeit des Kindes an.“
Allerdings könnten Eltern für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. „Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind während des gesamten Einkaufs nicht beaufsichtigt wird und in der Zeit die Regale ‘leer räumt‘“, erklärt Solmecke weiter.
Im Falle des TV-Zerstörers aus Großbritannien musst der Brite übrigens nicht selbst bezahlen, heißt es auf der englischen Seite „Techspot“. (chs)