Aida und Mein SchiffKreuzfahrten finden nicht wie geplant statt – Reisende gucken in die Röhre

Schlechte Nachrichten für Urlauberinnen und Urlauber, die sich schon auf ihre Reise mit Aida und Mein Schiff gefreut hatten: Die Routen der Kreuzfahrtschiffe wurden kurzfristig geändert. Was Betroffene jetzt tun können.

von Tim Kronner  (mac)

Man bucht eine Reise, freut sich Wochen oder gar Monate darauf – und dann, kurz bevor es losgeht, der Schock: Vom Veranstalter flattert ein Schreiben rein, in dem kurzfristig Änderungen mitgeteilt werden. So geht es momentan vielen Reisenden, die 2022 noch eine Kreuzfahrt machen wollten.

Betroffen sind Gäste der „Aida Cosma“ und von „Tui Mein Schiff 6“. Viele der anstehenden Reisen werden nicht wie geplant stattfinden. Das machten die Verbraucherschützer von „Kreuzfahrt-Anwalt“ Anfang November 2022 öffentlich.

Aida Cosma und Mein Schiff 6: Routen für Reisen 2022 geändert

Demnach erhielten die Reisenden der „Aida Cosma“ und der „Mein Schiff 6“ einige Wochen, teils auch nur wenige Tage, vor dem Reiseantritt die Information, dass die geplante Orienttour eine wesentliche Änderung erfährt: Katar und damit Doha als Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft entfällt. Statt dieses echten Highlights würden nun Ziele angelaufen, die aus Sicht vieler Betroffener nicht annähernd so attraktiv sind.

In den an die Gäste gerichteten Nachrichten sei mehr oder minder gleichlautend von „behördlichen Gründen“ als Ursache der Routenänderung die Rede. Ohne weitere Erläuterung würden die Urlauberinnen und Urlauber damit kurz vor Urlaubsantritt vor vollendete Tatsachen gestellt.

„Betroffene sollten der jeweiligen Routenänderung möglichst bald und jedenfalls vor Antritt der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten“, rät Anwalt Dr. Marcus Hoffmann.

Besonders wichtig: Keinesfalls sollte man auf Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren.

Entgegen einer nach wie vor weit verbreiteten Ansicht müssen die Ansprüche im Anschluss nicht binnen vier Wochen nach Reiseende geltend gemacht werden. Vielmehr wurde diese verbraucherunfreundliche Ausschlussfrist abgeschafft und durch eine allgemein im Pauschalreiserecht geltende Verjährungsfrist ersetzt.

Ansprüche können hiernach bis zu zwei Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag planmäßig enden sollte. Dennoch sollten Betroffene nicht zu lange warten, bis sie ihre Ansprüche verfolgen.