Bitter für viele Reisende: Ein beliebter deutscher Anbieter sieht jetzt der Pleite ins Gesicht. Doch es gibt auch gute Nachrichten für Betroffene.
Deutscher Reiseveranstalter ist pleiteInsolvenz startet jetzt – wer bekommt sein Geld zurück?
Die We-Flytour GmbH meldet Ende November 2024 Insolvenz an. Das Unternehmen hat alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 26. November 2024 bereits gestrichen.
Ungefähr 1500 Reisende, die sich aktuell im Urlaub befinden, sind davon betroffen. Diese Kundinnen und Kunden sind momentan hauptsächlich in der Türkei und Ägypten, wie der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bekanntgab.
We-Flytour GmbH: Das sind die Gründe für die Pleite
Der endgültige finanzielle Zusammenbruch wurde durch einen „plötzlichen“ Rückzug des Kreditkarten-Dienstleisters Get Net verursacht. Laut „Touristik aktuell“ entstanden zusätzliche Probleme durch Verzögerungen beim Anbieterwechsel. Diese Informationen stammen aus einem Vertriebsschreiben von We-Flytour, berichtet das Magazin.
We-Flytour wurde im September 2023 mit Sitz in Heilbronn gegründet und ist auf Pauschalreisen und Hotel-Angebote spezialisiert. Als Unternehmen beteiligt daran ist die AAH Management Company S.A. aus Luxemburg. Zur gleichen Unternehmensgruppe gehört auch We-Fly Turizm A.S., deren Niederlassung in Antalya (Türkei) liegt.
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Die Urlauber und Urlauberinnen von We-Flytour werden nun von der Insolvenz ihres Reiseveranstalters beeinflusst. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) stellt eine sichere Heimkehr oder die Fortsetzung des Urlaubs für Reisende im Ausland sicher.
Bei Pauschalreisen schützt die EU-Pauschalreiserichtlinie die Reisenden umfassend: Im Falle einer Insolvenz erhält die Kundschaft ihre Anzahlungen zurück. Um das sicherzustellen, müssen seit November 2021 Reiseveranstalter mit einem Umsatz von über 10 Millionen Euro jährlich in den DRSF einzahlen.
Wer eine Pauschalreise bei der We-Flytour GmbH gebucht hat, kann entsprechend auf die Unterstützung des DRSF zählen. Der Fonds verspricht die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Betroffene werden nach Abschluss der Rückholaktionen über das weitere Verfahren informiert.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Dorothea Köhler) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.