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Ist das erlaubt?Reiseanbieter erhöht Preis nachträglich – um mehr als das Doppelte

Wer ein Ferienhaus gemietet hat, muss sich möglicherweise auf höhere Kosten einstellen.

Wer ein Ferienhaus gemietet hat, muss sich möglicherweise auf höhere Kosten einstellen.

Schock kurz vor dem Ferienbeginn: Vermieter von Ferienhäusern verschicken derzeit Bescheide, dass sie kurzfristig mehr Geld von ihren Kunden und Kundinnen verlangen. Doch geht das einfach so?

von Tim Kronner  (mac)

Das Ferienhaus ist seit Langem gebucht, der Preis stand fest und ist bereits bezahlt. Doch wenige Tage vor Beginn der Ferien bekommen Menschen, die sich bereits auf den Urlaub freuen, von ihren Reiseanbietern und Ferienhaus-Vermietern plötzlich ein Schreiben, dass die Preise einfach nachträglich erhöht werden.

Als Grund für die Preiserhöhung werden in dem Bescheid die hohen Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine angegeben. In einem Fall, der EXPRESS.de bekannt ist, wurde der im Mietvertrag festgelegte Strompreis von 37 Cent pro Kilowattstunde auf satte 87 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch in einem Ferienhaus mit Pool können so innerhalb einer Urlaubswoche schnell Mehrkosten von rund 700 Euro entstehen.

Strompreis für Ferienhaus in Dänemark kurzfristig höher: Was tun?

Bei Ferienhäusern in Dänemark ist es üblich und auch in Deutschland kommt es vor, dass Nebenkosten wie Strom oder Wasser nicht im Mietpreis inbegriffen sind, sondern am Ende extra abgerechnet werden. Der konkrete Preis, etwa für die Kilowattstunde, steht in der Regel im Mietvertrag. Doch gilt er auch trotz des neuen Bescheids vom Vermieter?

„Wenn der Strompreis im Vertrag klar angegeben ist, gilt dieser Preis als der zwischen den beiden Parteien vereinbarte“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Die Rechtslage ist in Deutschland wie Dänemark dieselbe. Entscheidend ist, ob im Vertrag eine Klausel steht, die dem Vermieter das Recht gibt, den Preis mit so kurzer Vorankündigung zu ändern. „Wenn nicht, wird man zu der Einschätzung kommen, dass eine solche Änderung nicht einseitig erfolgen kann und damit gegenüber den Verbrauchern unwirksam ist“, sagt Wojtal.

Weder in Deutschland noch in Dänemark greife außerdem das Argument von höherer Gewalt, weil davon auszugehen sei, dass sich die höheren Preise erst künftig auswirken würden. Was ist also zu tun, wenn Ferienhaus-Mieterinnen und Mieter solch einen Bescheid bekommen? Sie sollten am besten den Vermieter umgehend schriftlich darauf hinweisen, dass sie den neuen Nebenkosten-Preis nicht akzeptieren, rät Wojtal.

Hält ein dänisches Unternehmen trotzdem daran fest, können sich deutsche Urlauber an das Europäische Verbraucherzentrum wenden, das versucht, das Anliegen außergerichtlich zu lösen. Bei Ferienunterkünften in Deutschland sind die jeweiligen Verbraucherzentralen die Ansprechpartner. (mit dpa)