Knaller-Urteil aus KölnFamilie fassungslos über Lufthansa – jetzt werden 23.000 Euro fällig

Menschen steigen aus einer Lufthansa-Maschine am Flughafen in Heringsdorf.

Nach einem abgesagten Lufthansa-Flug hat eine Familie vor Gericht mehr als 23.000 Euro zugesprochen bekommen. Das Symbolfoto wurde im Mai 2020 aufgenommen.

Das Landgericht Köln hat einer Familie im Rechtsstreit mit der Lufthansa Recht gegeben.

von Thomas Werner  (tw)

Es ist ein Urteil, das aufhorchen lässt – und in der Zukunft noch weitere Kreise ziehen könnte. Vor dem Landgericht in Köln hat eine Familie nach einem annullierten Lufthansa-Flug mehr als 23.000 Euro zugesprochen bekommen. Der Urteilsspruch aus dem Februar 2023 ist mittlerweile rechtskräftig.

Der Fall im Detail: Familienvater Mark A. (Name geändert) hatte für den 27. Juli 2022 für sich, seine Frau und die beiden Kinder Flüge von Frankfurt am Main nach Los Angeles gebucht – Sommerurlaub!

Entscheidung vor Gericht: Familie erhält 23.000 Euro von der Lufthansa

Doch kurz vor dem ersehnten Termin die Ernüchterung: Die Lufthansa annullierte den Flug nur etwa 24 Stunden vor Abflug. In Frankfurt am Main waren Streiks angekündigt, unter anderem beim Bodenpersonal.

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Der Familie konnte die Lufthansa keine Alternative anbieten, stattdessen wurde auf spätere Flüge verwiesen. Wegen gebuchter Theater-Tickets (für etwa 3500 Euro) und eines wichtigen Geschäftstermins in Los Angeles war jedoch Eile geboten, ein späterer Termin kam nicht in Frage.

Der einzige Ausweg für Mark A.: Er buchte die letzten übrigen Plätze eines Flugs einer anderen Gesellschaft. Mit Umweg über Toronto ging es in der Business Class nach LA. Kostenpunkt: etwa 20.800 Euro.

Die Familie zog vor Gericht. Für Fälle dieser Art ist wegen des Lufthansa-Firmensitzes in Köln das Landgericht Köln zuständig. Und das entschied nun: Die Lufthansa muss der Familie die 20.800 Euro zahlen, dazu Ausgleichszahlungen von 2400 Euro (600 Euro pro Person) für den annullierten Flug.

Anwalt der Familie: „Urteil ist richtungsweisend“

„Die Beklagte (die Lufthansa, d. Red.) hat mit der Annullierung des (...) Fluges ihre Pflicht aus dem entsprechenden Vertragsverhältnis zur Beförderung des Klägers und seiner Angehörigen verletzt“, heißt es in der Urteilsbegründung.

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Denn die Lufthansa habe den Flug annulliert, ohne dem Kläger und seinen Angehörigen ein Angebot für eine anderweitige Beförderung anzubieten.

„Das Urteil ist richtungsweisend, weil das Landgericht Köln für Klagen am Sitz der größten deutschen Fluggesellschaft zuständig ist. Damit wird die Entscheidung vermutlich in etlichen Fällen ähnlich ausfallen“, erklärt Henrik Möllring, Anwalt der Familie, gegenüber EXPRESS.de.