FlugzeugHandgepäck muss nicht über Sitz verstaut werden
Das kennt fast jeder Urlauber: Die Ablage über dem eigenen Sitz ist voll, weil andere Passagiere ihr Gepäck darin schon verstaut haben. Hier lesen Sie, welche Rechte Ihnen beim Verstauen ihres Handgepäcks zustehen.
Fluggäste haben keinen Anspruch darauf, dass sie ihr Handgepäck im Flieger in der Ablage über ihrem Sitz verstauen können. Das ist zwar ärgerlich. „Doch es gibt lediglich einen Anspruch darauf, dass das Gepäck transportiert wird“, sagt Josina Starke, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Wo es dann allerdings im Flieger gelagert wird, ist nicht festgelegt. Sollten sich im Handgepäck wichtige Gegenstände wie Geld, ein Laptop oder der Pass befinden, die der Fluggast nicht aus den Augen lassen möchte, nimmt er sie am besten heraus.
„Je nach Größe kann man sie dann wenn möglich unter dem Sitz des Vordermanns oder am Körper aufbewahren“, empfiehlt Starke. Denn Reisende müssen es akzeptieren, wenn Flugbegleiter entscheiden, das Handgepäck dort zu lagern, wo noch Platz ist - auch wenn sie es dann von ihrem Sitzplatz aus nicht mehr sehen können.
(dpa)