Neue Regeln fürs Handgepäck im FlugzeugJetzt wird strenger darauf geachtet, was drin ist

Eine Passagiermaschine der US-amerikanischen American Airlines startet vom Flughafen in Frankfurt am Main. Mit der möglichen Einführung neuer Corona-Maßnahmen befürchten Experten auch Auswirkungen auf den Reiseverkehr. +++ dpa-Bildfunk +++

Flughafen Frankfurt

Reisende aufgepasst: Es gibt neue Bestimmungen für das Handgepäck beim Fliegen. Es geht um Flüssigkeiten und die neuen Regeln - doch es gibt Ausnahmen.

von Klara Indernach  (KI)

Freifahrtschein im Flieger: In den vergangenen Jahren schien es, als würden die Regeln zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck immer lockerer gehandhabt werden.

Dank moderner Scanner an den Flughafensicherheitskontrollen wurde die 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel teilweise gelockert und es war möglich, bis zu zwei Liter problemlos mitzuführen. Doch damit ist nun Schluss: Seit dem 1. September 2024 müssen Passagiere an allen europäischen und britischen Flughäfen wieder strikter sein.

Handgepäck im Flugzeug: Was ist mit Flüssigkeiten?

Flüssigkeiten dürfen nun ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mitgeführt werden und müssen in eine verschließbare, durchsichtige 1-Liter-Plastiktüte gepackt werden, die maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein darf.

Pro Person ist nur eine solche Tüte erlaubt. An einigen Flughäfen müssen diese Beutel wie Laptops separat durchleuchtet werden, während an Flughäfen mit modernen CT-Scannern wie Hamburg oder dem London City Airport die Flüssigkeiten im Koffer bleiben dürfen, solange sie der 100 Milliliter-Regel entsprechen.

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Die neuen Bestimmungen wurden aufgrund von Zweifeln an der Zuverlässigkeit der neuen Scanner eingeführt. Solange diese Zweifel nicht ausgeräumt sind, müssen Passagiere wieder auf kleine Behälter zurückgreifen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, denn Medikamente, die während des Flugs benötigt werden, und Babynahrung sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Dorothea Köhler) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.