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Vorsicht, BetrugDavor sollten sich Reisende auf den Kanaren unbedingt schützen

Eine Frau nimmt ein Getränk auf der Terrasse einer Bar am Strand in Las Palmas de Gran Canaria zu sich.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt vor einer fiesen Betrugsmasche, die besonders auf den Kanaren verbreitet ist (Symbolbild von September 2020).

Das Europäische Verbraucherzentrum warnt vor einer gefährlichen Betrugsmasche.

von Eva Gneisinger  (eg)

Sonnenbaden am Strand, Cocktails schlürfen am Pool – Urlaub kann so schön sein. Doch die freie Zeit kann einem auch ordentlich versaut werden – beispielsweise, wenn man einem Betrug zum Opfer fällt.

Bei er Betrugsmasche, vor der das Europäische Verbraucherzentrum Urlauberinnen und Urlauber nun eindringlich warnt, geht es um mehr als Taschendiebstahl oder Abzocke im Restaurant. Besonders Touristinnen und Touristen auf den Kanaren sollten vorsichtig sein, denn dort sei das Vorgehen weit verbreitet.

Urlaub auf den Kanaren: Vorsicht vor Timesharing-Angeboten

Hüten sollen sich Urlauberinnen und Urlauber vor sogenannten Timesharing-Angeboten. Beim Timesharing erwerben Sie das Recht, ein Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel für eine bestimme Zeit, das heißt für die Zeit des Urlaubs, bewohnen zu dürfen. Es handelt sich also um ein Teilzeitnutzungsrecht.

Bei Vertragsbeginn wird einmalig einen Betrag gezahlt, der je nach Saison zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro betragen kann. Hier lauert schon die erste Falle: Laut Verbraucherzentrum sind die verlangten Preise oftmals viel zu hoch.

An sich ist Timesharing ein legales – und für viele ein durchaus attraktives und sinnvolles Urlaubsmodell. Doch häufig werden nur die Vorteile genannt und die Nachteile verschwiegen.

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Unter den Timesharing-Angeboten befinden sich leider auch einige schwarze Schafe. Das Verbraucherzentrum warnt vor Kriminellen, die Touristinnen und Touristen auf den Kanaren mit vermeintlich günstigen Angeboten dazu bringen, Verträge zu unterschreiben, aus denen sie nicht so leicht wieder herauskommen.

Dazu würden sie Urlauberinnen und Urlauber auf der Straße ansprechen und sie unter dem Vorwand, etwas gewonnen zu haben, in Luxushotels locken. Unter einem stundenlangen Verkaufsgespräch werden sie schließlich in einen Vertrag gedrängt.

Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten oder Rabattaktionen beeinflussen. Wenn Sie doch einen Vertrag im Ausland unterzeichnen wollen, vereinbaren Sie schriftlich, dass deutsches Recht für Teilzeit-Wohnrechte gilt.