Aufgepasst bei KreuzfahrtenFür ein Kleidungsstück kann man sogar in den Knast kommen

Kreuzfahrtschiff_Symbol

Wer bei seinem Kreuzfahrturlaub nicht aufpasst, muss schnell mit Konsequenzen rechnen.

Köln – Juchhuuu, wir machen eine Kreuzfahrt! Schnell den Koffer gepackt. Die kurze blaue Hose muss mit, natürlich die Badeshorts, die Sonnenbrille...

Sollten Sie demnächst eine Schiffsreise weit weg von Deutschland planen, passen Sie ein wenig bei der Kleiderwahl auf. Denn das falsche Kleidungsstück könnte Sie sogar ins Gefängnis bringen.

In vielen Ländern ist Camouflage illegal

Wie der englische „Express“ berichtet, ist es in einigen beliebten Kreuzfahrtzielen illegal, Camouflage – sprich Tarnkleidung – zu tragen.

Folgende Länder stellen das Tragen von Camouflage unter Strafe:

  1. Antigua
  2. Trinidad und Tobago
  3. Jamaica
  4. Barbados
  5. Oman
  6. Grenada
  7. und Simbabwe (auf dem Lake Kariba).

Auch die britische Regierung warnt ihre Bürger davor, diesen verhängnisvollen Ankleidefehler zu begehen. Auf der offiziellen Webseite heißt es: „Es ist Jedem, inklusive Kindern, verboten, Camouflage zu tragen.“

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Auf Grenada kann man für Tarnkleidung ins Gefängnis kommen

Besonders ernst nimmt man die Gesetze auf Grenada. Wer dort beim Tragen von Tarnkleidung erwischt wird, dem droht nach Recherchen der „BBC“ sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro.

Kreuzfahrt-Reisende sind deswegen angehalten, sich über die Gesetze und Gepflogenheiten der Länder zu informieren.

Beim Auswärtigen Amt über Gesetze informieren

Hierzulande erhält man beim Auswärtigen Amt Auskunft. Dort heißt es beispielsweise über „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ auf Trinidad und Tobago:

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(mah)