Pipi-Urteil gefallenPinkeln in die Ostsee erlaubt – Richter: „Wie ein Reh im Wald“

Ein Sonnenuntergang über der Ostsee.

Ein Sonnenuntergang über der Ostsee. Wer des Nachts dort hereinpinkeln möchte, darf das tun.

Im Schutze der Dunkelheit stellt sich ein Mann an den Ostseestrand und pinkelt ins Wasser. Stellt dies eine Ordnungswidrigkeit und Belästigung der Allgemeinheit dar? Ein Gericht hat entschieden.

Wer sich nachts an der Ostsee befindet und plötzlich pinkeln muss, darf das im Meer tun. Das hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.

Konkret ging es um einen Fall aus Juli 2022. Damals hatte eine Streife des Ordnungsamtes einen Mann dabei erwischt, wie er im Schutze der Dunkelheit in Travemünde in die Ostsee urinierte – am Spülsaum des Meeres und mit dem Rücken zum Strand.

Nächtliches Pinkeln in die Ostsee ist erlaubt

Der Mann weigerte sich, das wegen „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“ verhängte Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu zahlen – und hat vor Gericht nun Recht bekommen: Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar.

Die vom Ordnungsamt angeführte Belästigung der Allgemeinheit vermochte das Amtsgericht nicht zu erkennen. Der Mann sei im Schutze der Dunkelheit allenfalls schemenhaft zu erkennen gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt. Am Meer gebe es eben, anders als in den Bergen oder am Waldrand, keine andere Rückzugsmöglichkeit als die, möglichen Zuschauenden den Rücken zuzukehren.

Dann wird es in der Begründung fast poetisch: „Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“ (dpa)