Gut informiert in den nächsten UrlaubDiese Regelungen ändern sich für Reisende im Jahr 2025

Reisen ist einer der beliebtesten Freizeitaktivitäten der Deutschen. Dabei ist es entscheidend, über die bürokratischen Regularien Bescheid zu wissen. Hier findet ihr die wesentlichen Änderungen für das Jahr 2025 auf einen Blick.

von Frederik Steinhage  (ste)

65 Millionen Menschen haben sich im Jahr 2024 auf mindestens eine Urlaubsreise begeben. Das geht aus den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes hervor. Auch 2025 werden sich wieder Millionen Menschen auf ihre kleinen oder großen Traumreisen begeben.

Egal wo es hingeht, es ist in der Regel immer sinnvoll, sich über die aktuellen bürokratischen Gegebenheiten in der jeweiligen Region zu informieren. Ob es nun die Einreisebedingungen, zusätzliche Kosten oder die Nutzung der örtlichen Straßen sind. Hier findet ihr eine Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen, auf die ihr euch im Jahr 2025 einstellen müsst.

Großbritannien stellt auf Einreisegenehmigung um und Österreich kassiert mehr für Straßen

Eine der wohl größten Veränderungen gibt es bei der Einreise nach Großbritannien. Nach dem EU-Austritt des Landes war bis dato nur ein Reisepass notwendig, der bis zum Ende des Reisejahres Gültigkeit hat. Nun wird es komplizierter. So müssen Britannien-Begeisterte zukünftig eine elektronische Einreisegenehmigung (kurz ETA) vorweisen. Die Bearbeitung dieses Formulars kostet die Einreisenden einmalig zehn Pfund (etwa zwölf Euro) und ist im Anschluss für zwei Jahre gültig. Diese neue Regelung setzte für Nicht-EU-Bürger bereits am 8. Januar 2025 ein, während sie für EU-Mitgliedsstaaten ab dem 2. April 2025 in Kraft tritt.

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Wer seinen Urlaub lieber in den malerischen Bergen im Nachbarland Österreich verbringt, der muss für die Nutzung der Straßen künftig tiefer in die Tasche greifen. Die Jahresvignette, die im Fahrzeug ausgehängt werden muss, steigt erstmals auf über 100 Euro an. Für 103,80 Euro können die österreichischen Straßen bis zum 31. Januar 2025 befahren werden. Auch die Ein- und Zehntagesvignetten sind im Preis angestiegen. 9,30 Euro bzw. 12,40 Euro werden dafür demnächst fällig. Wer ohne die verpflichtende Vignette erwischt wird, muss sich auf ein Bußgeld von 120 Euro (Auto) und auf eines von 65 Euro (Motorrad) einstellen.

Seit Ende April 2024 arbeitet Venedig in Sinne der Massentourismusregulierung mit einer Eintrittsgebühr für Tagesgäste. Diese wird im Jahr 2025 an 54 Tagen, zwischen April und Juli, fällig. Allerdings wird die Gebühr, die bisher bei fünf Euro lag, künftig auf zehn Euro ansteigen. Gäste mit Übernachtung müssen diese nicht zahlen, geben allerdings stattdessen die Kurtaxe ab.

Auch in Deutschland gibt es 2025 zwei Änderungen im Bereich des Verreisens. Zum einen müssen die Bilder, zum Erstellen eines neuen Reisepasses, zukünftig in digitaler Form vorliegen. Diese neue Regelung wird ab Mai 2025 in Kraft treten. Entweder müssen die Bilder von dem jeweiligen Fotografen direkt an die Behörden weitergeleitet werden oder man setzt alternativ auf die Fotoautomaten vor Ort, die die Bilder direkt in das System der Sachbearbeitenden einspeisen.

Weiter fällt ab 2025 die Meldepflicht für Beherbergungsstätten weg. Für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gibt es beim Check-in in Hotels zukünftig also deutlich weniger Papierkram. Für Gäste aus dem Ausland bleibt die Meldepflicht hingegen weiterhin bestehen.

Eine weitere Änderung ist, dass man für die Einreise nach Tunesien bereits ab dem 1. Januar 2025 einen gültigen Reisepass benötigt. Bisher reichte dafür ein deutscher Personalausweis.