Souvenirs sollen Reisende an den Urlaub erinnern oder als ausgefallene Geschenke für die Daheimgebliebenen dienen. Viel zu oft gibt es bei der Zollkontrolle aber ein böses Erwachen. Nicht selten drohen saftige Geldstrafen.
Viele wissen’s nichtIn diesen Ländern darfst du keine Muscheln und Steine sammeln
Um im Urlaub auf Nummer sicher zu gehen, können Reisende sich auch die App des Zolls herunterladen, die anzeigt, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland verboten sind.
Was du auf keinen Fall aus dem Urlaub mitbringen solltest – eine Übersicht:
Schneckengehäuse und Korallenteile
Schon ein am Strand gefundenes Schneckengehäuse oder ein Korallenteil können Urlaubern Ärger bereiten. Das Mitnehmen ist unter Umständen strafbar. „Daher im Zweifelsfall besser liegen lassen“, erklärt das Hauptzollamt Dresden.
Reptilienleder, Felle und Elfenbein
Auch von anderen exotischen Reisesouvenirs wie Textilien oder anderen Waren aus Reptilienleder sei dringend abzuraten. Elfenbein, exotische Felle, Pelzmäntel und ausgestopfte Tiere sind ebenso tabu.
Muscheln
Muscheln seien immer wieder sehr beliebt, einige Arten dürften jedoch aus artenschutzrechtlichen Gründen gar nicht oder nur in kleinen Mengen nach Deutschland eingeführt werden, teilt der Zoll mit. In welchen Ländern du keine Muscheln und Steine sammeln darfst, siehst du im Video oben.
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Geschützte Pflanzen oder Tiere
Durch den Kauf geschützter Pflanzen oder Tiere und daraus gefertigter Waren würden Millionen von Touristen zumeist unwissend dazu beitragen, dass der Bestand vieler Arten gefährdet ist. Zudem drohe ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.
Sand vom Strand
Nur ein paar Sandkörner als Erinnerung mitnehmen? Besser nicht. Auch eine Flasche mit Sand aus dem Urlaubsland kann für den Reisenden teuer werden: Denn viele Strände liegen in Naturschutzgebieten und weisen seltene Sandqualitäten auf, etwa auf Sardinien.
Medikamente und Kosmetika
Auch wenn man Kosmetika, Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel einführen möchte, kann man beim Zoll Probleme bekommen. Wenn sie nämlich pflanzliche oder tierische Zusätze enthalten, können sie ebenfalls dem Artenschutz unterliegen.
Gefälschte Markenklamotten
Neben Artenschutzverstößen bereitet dem Zoll die Markenpiraterie immer größere Sorgen. Fanartikel, Kleidung, Taschen oder Uhren bekannter Marken werden in den Urlaubsländern häufig zu Billigpreisen angeboten. Viele solcher vermeintlicher Schnäppchen entpuppten sich aber häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein könnten, so die Zollbeamten. So würden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt.
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Geschmacklose Souvenirs mit Nazi-Symbolen
Der Zoll warnt außerdem vor Urlaubs-Souvenirs der geschmacklosen Art: Souvenirs mit Nazi-Symbolen wie Hakenkreuzen oder SS-Runen sind etwa in Bulgarien frei verkäuflich im Angebot. Ihre Einfuhr nach Deutschland sei aber streng verboten, sagte ein Zollsprecher. „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.“ Das hat ein 39-Jähriger zu spüren bekommen, bei dem 13 Tassen mit Hitler-Konterfei am Düsseldorfer Flughafen im Gepäck entdeckt wurden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen der Einfuhr von verfassungsfeindlichen Symbolen eingeleitet.
Bestimmte Lebensmittel
Lebensmittel sind ein willkommenes Mitbringsel aus dem Urlaub. Doch gerade wer Essbares aus weiter entfernten Regionen in die EU einführen will, kann Probleme beim Zoll bekommen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg müssen Touristen Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Milchprodukte sowie Eier an speziellen Eingangsstellen von Tierärzten kontrollieren lassen.
Daneben brauchen Verbraucher für diese Erzeugnisse bestimmte Gesundheitsbescheinigungen und ein gültiges Begleitdokument – ziemlich viel Aufwand also. Wer außerhalb der EU war, darf beispielsweise maximal zwei Kilo Speisepilze mitbringen – die Einfuhr von Kartoffeln ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Nahrungsergänzungsmitteln kann auch die Menge entscheidend sein: Ein Vorrat für maximal drei Monate ist in Ordnung.
Nicht zu viel Alkohol
Innerhalb der EU dürfen bis zu 10 Liter Spirituosen und bis zu 110 Liter Bier mit nach Hause genommen werden. Für Importe von außerhalb gilt: Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent sind auf 1 Liter, Bier auf 16 Liter beschränkt. (dpa/dmn)