Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt aktuell vor Abzocke bei Timesharing-Angeboten für Ferienunterkünfte. Reisende bekommen dabei oft ihr Geld nicht zurück.
UrlaubsfalleVerbraucherschutz warnt jetzt vor dreister Abzocke auf den Kanaren
von Adnan Akyüz (aa)
Wer für den Urlaub nicht jedes Jahr eine neue Unterkunft suchen möchte, kann Anteile an einer Ferienwohnung kaufen. Mit Timesharing können Urlauberinnen und Urlauber dann je nach Vertrag ein bis zwei Wochen dort entspannen.
Gerade in beliebten Touristenregionen wie Gran Canaria, Teneriffa oder Madeira sind diese Angebote weit verbreitet. Aktuell häufen sich aber Abzocke und Betrugsversuche, vor denen die Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei Timesharing-Angeboten achten sollten, um einer möglichen Abzocke nicht zum Opfer zu fallen.
Urlaub in der eigenen Ferienunterkunft: Was ist Timesharing?
Jedes Jahr am selben Ort in der eigenen Unterkunft die Ferien verbringen. Das Prinzip von Timesharing ist für viele Urlauberinnen und Urlauber sehr ansprechend. Denn: Mehrere Menschen teilen sich ein Haus oder eine Ferienwohnung, verbringen dort ihren Urlaub dann über mehrere Jahre an unterschiedlichen Zeiten.
Timeshare ist also ein Teilzeitnutzungsrecht. Damit erwerben Urlauberinnen und Urlauber das Recht, für eine festgelegte und begrenzte Zeit eine Ferienunterkunft zu nutzen – keine ganze Immobilie.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt davor, dass sogenannte Urlaubsgutscheine als vermeintliche Timeshare-Angebote verkauft werden. Der größte Unterschied zwischen Timeshare und Urlaubsgutscheinen ist die Länge der Gültigkeit. Erst dann, wenn ein Vertrag über ein Jahr lang gültig ist, spricht man rechtlich gesehen von Timeshare.
Timeshare-Abzocke bei Ferienunterkunft mit Gutscheinen
Eine bekannte Masche ist laut dem Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, dass Urlauberinnen und Urlauber, etwa wie aus Fällen auf Gran Canaria, in Puerto de Mogán oder Playa del Inglés bekannt, auf der Straße angesprochen werden und ein Los ziehen dürfen. Wer mitmacht, hat dann das besondere „Glück“, den Hauptgewinn gezogen zu haben.
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Um den Gewinn einzulösen, werden die Feriengäste dann zu einer „kurzen“ Führung durch eine Luxushotelanlage gebracht. Wie Opfer des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland berichtet haben, werde man in Verkaufsgesprächen, die zwischen drei und sieben Stunden dauern, überredet, oft sogar gedrängt, einen Vertrag für den Aufenthalt in einem Luxusappartement abzuschließen.
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Doch Achtung: Wer einmal unterschrieben habe, komme so schnell nicht mehr aus den Verträgen heraus. „Die Unternehmen agieren oft mit zweifelhaften Methoden, die viele Urlauberinnen und Urlauber häufig als Betrug empfinden“, berichtet das EVZ.
Die Anbieter würden zudem oft eine sofortige Anzahlung von circa 1000 Euro, manchmal auch die ganze Summe verlangen. Diese könne bei über 5000 Euro liegen. Das Verbraucherzentrum rät: „Spätestens an dieser Stelle sollten Sie aufstehen und gehen.“
Timeshare-Angebote für Ferienunterkünfte: Diese Kosten kommen auf Sie zu
Für ein Timeshare müssen Sie mit 5000 bis 25.000 Euro tief in die Tasche greifen. Zusätzlich zur einmaligen Kaufsumme kommen jährlich Verwaltungs- bzw. Instandhaltungsgebühren hinzu, die mit 500 bis über 1000 Euro ebenfalls ganz erheblich sein können und die Sie auch zahlen müssen, wenn Sie woanders Urlaub machen.
Werden Baumaßnahmen fällig, um die gute Bewertung der Ferienanlage zu erhalten, werden Sie häufig an den damit zusammenhängenden Kosten beteiligt. Wer einen Tauschvertrag besitzt, muss Tauschgebühren einkalkulieren.
Da bei Timeshare-Angeboten oft das Blaue vom Himmel versprochen werde, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, welche Nachteile sich hinter diesen Angeboten verbergen können.
Diese Nachteile können Timeshare-Angebote für Ferienunterkünfte haben:
- Timeshare ist keine Geldanlage, denn Sie können es nicht gewinnbringend weiterverkaufen
- Wer einen Timeshare-Vertrag abschließt, ist nicht gegen eine Insolvenz des Anbieters, Ferienclub- oder Rabattclub-Mitgliedschaften geschützt
- Es gibt ein Standortrisiko. Aus der vielleicht beschaulichen Ruheoase ist eine Partymeile geworden. Ihre Timeshare-Anteile besitzen Sie dort aber weiterhin und unverändert.
- Keine Rechte bei Mängeln. Das Reise- bzw. Mietrecht, welches für andere Reisen gilt, sei es eine Pauschalreise, eine Ferienwohnung oder eine Hotelübernachtung, ist auf Timesharing nicht anwendbar
Urlauberinnen und Urlaubern wird also geraten: Wenn Sie über Jahrzehnte immer beim gleichen Anbieter übernachten möchten und auch bereit sind, jährlich die zusätzlichen Kosten zu tragen und die Risiken in Kauf zu nehmen, können Sie über Timesharing nachdenken.
Allerdings sollten Sie sich die Vertragsbedingungen im Vorfeld ganz genau ansehen.
Timeshare-Anteile für Ferienunterkunft verkaufen: Geht das überhaupt?
Da man aus einem Timeshare-Vertrag nicht so ohne Weiteres herauskommt, versuchen viele Urlauberinnen und Urlauber diesen zu verkaufen. Das rufe oft unseriöse Anbieter auf den Plan.
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Die Tricks ähneln sich. Sei es, dass den Betroffenen vorgegaukelt wird, es habe ein Gerichtsverfahren mit positivem Ausgang gegeben, oder es stünde ein Kaufinteressent bereit: Stets werden die Betroffenen unaufgefordert kontaktiert (sogenanntes „cold calling“), die müssen im Laufe des Kontakts Gebühren oder Nachzahlungen für Zwecke leisten, die es gar nicht gibt.
Wer schlechte Erfahrungen mit einem Timesharing-Angebot gemacht hat, auf Abzocke oder Betrug hereingefallen ist, kann sich bei dem Dachverband für Timeshare, der Resort Development Organisation (RDO) mit der Internetadresse www.rdo.org, melden. Dort kann dann ein Beschwerdeformular ausgefüllt werden. (aa)