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Zigaretten, Alkohol, KleidungWie viel darf ich aus dem Urlaub nach Deutschland mitbringen?

Aus dem Urlaub noch ein paar Zigaretten oder günstige Markenkleidung mitbringen. Das machen viele Urlauberinnen und Urlauber. Welche Regeln dafür gelten, erklärt EXPRESS.de in diesem Text.

von Adnan Akyüz  (aa)

Bei jedem Urlaub stellt für Reisende die Frage, wie viel darf ich aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen? Bei Zigaretten, Alkohol, Parfüm oder Kleidung gelten bei der Einreise Regeln, die der Zoll an der Grenze streng kontrolliert.

Wer sich nicht daran hält, kann große Probleme bekommen und muss im Härtefall viel Geld zahlen. EXPRESS.de erklärt in diesem Text, worauf Urlauberinnen und Urlauber bei der Einreise achten müssten, damit sie unbeschwert ihre Heimreise antreten können.

Einreise nach Deutschland: Was darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

Generell dürfen Urlauberinnen und Urlauber Sachen wie Zigaretten, Alkohol, Parfüm, Kleidung oder Lebensmittel bei der Einreise nach Deutschland mitbringen. Doch nicht in unbegrenzter Menge und nicht alles. Der Zoll, der die Einfuhr, etwa an Flughäfen, kontrolliert, informiert auf seiner Internetseite über die Mengen, die mitgebracht werden dürfen.

Für Tabakprodukte wie Zigaretten oder Zigarren, Spirituosen und Parfüm gibt es Begrenzungen. Auch für Kleidung und Lebensmittel. Bei Textilien und Schmuck sowie Nahrungsmitteln wie tierischen Erzeugnissen gibt es sogar Verbote.

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Bei Verstößen müssen Reisende je nach Fall die Steuern nachzahlen, wenn sie zu viel mitgebracht haben, etwa bei Zigaretten. In anderen Fällen können sogar Bußgelder verhängt werden.

Generell gilt laut Zoll bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland: Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Reisenden, für Angehörige des eigenen Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen also keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Freimengen für Zigaretten und Alkohol bei der Einreise nach Deutschland innerhalb der EU

Hier gibt es alle Informationen, die Reisende bei der Einreise nach Deutschland beachten sollten.

Wer durch die Länder der Europäischen Union reist, hat es im Vergleich bequem. Für Reisende, die nur Waren für den persönlichen Bedarf dabeihaben, bestehen kaum Beschränkungen.

Laut Zoll dürfen Reisende bei der Einreise nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedsstaat folgende Mengen mitbringen:

Tabakwaren

  1. Zigaretten: 800 Stück
  2. Zigarillos: 400 Stück
  3. Zigarren: 200 Stück
  4. Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifentabak und
    Pfeifentabak): 1 Kilogramm
  5. Erhitzter Tabak: 800 Stück (Rauchportionen)
  6. Substitute für Tabakwaren (Liquids): 1 Liter,
    jedoch höchstens 10 Kleinverkaufspackungen

Alkohol und Spirituosen

  1. Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter
  2. Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter
  3. Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter
  4. Schaumwein: 60 Liter
  5. Bier: 110 Liter

Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt. Wein kann laut Zoll in unbegrenzter Menge für eine Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht werden.

Freimengen für Zigaretten und Alkohol bei der Einreise nach Deutschland außerhalb der EU

Bei der Einreise nach Deutschland außerhalb der Europäischen Union gelten allerdings andere Regeln, etwa für beliebte Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten oder die USA.

Freimengen laut Zoll für Zigaretten, Alkohol und Parfüm bei der Einreise nach Deutschland außerhalb der EU für Personen ab 17 Jahren sind:

Tabakwaren

  1. 200 Zigaretten
  2. 100 Zigarillos
  3. 50 Zigarren
  4. 250 Gramm Rauchtabak (hierunter fallen auch erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak) oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und Spirituosen

  1. 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent
  2. 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent
  3. 4 Liter nicht schäumende Weine
  4. 16 Liter Bier

Arzneimittel und Medikamente

  1. Die dem persönlichen Bedarf der Reisenden entsprechende Menge. Ideal ist, wenn auch die Rezepte für die Medikamente mitgeführt werden.

Kraftstoffe

  1. Für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

Andere Waren (Kleidung, Schmuck, Elektronik, Parfüm)

  1. Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  2. Bei Flug- oder Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
  3. Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Auch interessant: Was darf ins Handgepäck und was nicht?

Falls die Reisemitbringsel die genannten Freimengen überschreiten, sind Einfuhrabgaben, also Steuern, zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

Wenn Reisende schon wissen, dass sie mehr als die erlaubten Mengen mitbringen möchten, können sie beim Zoll die anfallenden Abgaben dafür ausrechnen, damit es am Flughafen keine böse Überraschung gibt. Dafür stellt der Zoll den Abgabenrechner auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Imitate, Plagiate, Fälschungen: Das Einführen größerer Mengen gefälschter Waren nach Deutschland ist schlichtweg illegal. Wenn Reisende ein nachgeahmtes T-Shirt etwa einer Luxusmarke im persönlichen Gepäck zu gewerblichen Zwecken (Weiterverkauf) mitbringen, prüft die Zollbehörde die Ware hinsichtlich möglicher Markenrechtsverletzungen und kann das T-Shirt beschlagnahmen. Da kann je nach Umfang auch schon mal ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro die Folge sein.

Wer allerdings ein nachgeahmtes T-Shirt für sich und vielleicht noch jeweils eins für die Kinder mitbringt, muss keine Strafe fürchten. In diesen Fällen sind die Wertgrenzen für die Einfuhr zu beachten. Da es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, bleibt es dem Gewissen der Reisenden überlassen.

Einreise nach Deutschland: Wie viel Bargeld und Schmuck darf ich mitbringen?

Wer Bargeld oder Barmittel, wie es im Behördendeutsch heißt, im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland mitbringen möchte, muss diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.

Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Einreise nach Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.

Barmittel sind:

  1. Bargeld, wie Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind. Zum Beispiel US-Dollar.
  2. Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können. (Deutsche Mark, oder Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich)
  3. Übertragbare Inhaberpapiere, dazu zählen Solawechsel, Schecks und Reiseschecks, Aktien, Zahlungsanweisungen
  4. Gold in Form von Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent oder in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent

Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der Einreise in Euro umgerechnet werden.

Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht schriftlich anmeldet beziehungsweise anzeigt oder unzutreffende oder unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden!

Einreise nach Deutschland: Was ist verboten? Was darf ich aus dem Ausland nicht mitbringen?

Die Liste der Beschränkungen für Waren bei der Einreise aus dem Ausland nach Deutschland ist lang. Bei diesen Waren gelten besondere und unterschiedliche Vorschriften sowie teilweise grundsätzliche Verbote:

  1. Medikamente
  2. Feuerwerkskörper und Pyrotechnik
  3. Gefährliche Hunde
  4. Jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien
  5. Rohdiamanten
  6. Kulturgüter
  7. Lebensmittel und Tierfutter
  8. Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellten Produkten
  9. Waffen und Munition

Welche Waren bei der Einreise nach Deutschland aus dem Ausland nicht mitgebracht werden dürfen, hat der Zoll auf seiner Internetseite hier aufgelistet.

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Zusammenfassung für Reisende, die Waren aus dem Urlaub im Ausland nach Deutschland mitbringen möchten

  1. Der Zoll unterscheidet bei der Wareneinfuhr zwischen Reisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU)
  2. Waren wie Alkohol und Tabak unterliegen bestimmten Höchstgrenzen, wenn Reisende keine Steuern zahlen wollen
  3. Milch- und Fleischprodukte lassen sich von außerhalb der EU nur mit hohem Aufwand nach Hause bringen
  4. Wertvolle Dinge, die Reisende aus dem Urlaub im Ausland mit nach Deutschland mitbringen möchten, sollten Sie schon vor dem Urlaub beim Zoll angemeldet werden

Die Verbraucherzentrale hat auch hilfreiche Tipps und bietet Spickzettel für Regelungen, die Reisende bei der Einreise nach Deutschland mitbringen dürfen oder nicht. Wer mag, kann diese auch hier herunterladen und ausdrucken.

Wer sich immer noch unsicher ist, welche Mengen bei der Einreise aus dem Urlaub im Ausland nach Deutschland mitgebracht werden dürfen, kann sich direkt beim Zoll informieren. Montags bis freitags von 8 bis 17.00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0228/303 26 020 oder per E-Mail an info.privat@zoll.de.