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Renovierungs-RechteDürfen Mieter ohne Absprache Laminat verlegen?

Wer in seiner Wohnung Laminat verlegt, sollte die Zustimmung des Vermieters haben.

Das eigene Zuhause soll schön sein. Dafür greifen wir auch selbst zur Farbrolle, verlegen Laminat und ziehen zur Not sogar neue Wände ein. Doch Vorsicht bei Mietwohnungen: Wer ohne Absprache renoviert, dem droht böses Erwachen.

Was erlaubt ist und worüber man unbedingt mit dem Vermieter sprechen sollte – ein Überblick:

Grundsätzlich gilt: Mieter dürfen in Eigenregie nichts tun, was die Bausubstanz des Hauses oder der Wohnung verändert. Darauf weist der Mieterverein Köln hin. Und dazu zählt ziemlich viel: Eine aufwendige Badsanierung, der Einbau einer Heizung, sogar die Erneuerung des Fußbodens. Ohne Absprache Laminat oder Parkett verlegen – das ist nicht erlaubt.

Auch Veränderungen wie Zwischenwände, Holzverkleidungen oder neue Fliesen im Bad sollten unbedingt abgesprochen werden. Schon bei dem Einbau eines Türspions oder dem Streichen von Fliesen geht der Mieter ein großes Risiko ein: Stimmt der Vermieter nicht zu, kann er verlangen, dass die Renovierungsmaßnahmen rückgängig gemacht werden. Das ist oft nicht möglich oder kann richtig teuer werden.

Vermieter kann Ur-Zustand verlangen

Beispiel: Entfernt der Mieter eigenmächtig den Teppich aus der Wohnung und legt Laminat, kann der Vermieter seine Wohnung mit Teppich zurückverlangen. Liegt der alte Bodenbelag längst auf dem Müll, muss neuer Teppich her – und zwar auf Kosten der Mieter. Unabhängig davon, wie gut die Wohnung aussieht: Rechtlich gesehen sitzt der Vermieter am längeren Hebel.

Ob der Vermieter den Renovierungsplänen zustimmt, ist Verhandlungssache. Er muss es tun, wenn die Wohnung durch die Maßnahmen erst bewohnbar wird oder durch sie auf aktuellen technischen Stand gebracht wird (beispielsweise durch neue Stromleitungen). Diese Eingriffe führt der Vermieter aber in den meisten Fällen ohnehin selbst durch.

Absprachen schriftlich festhalten!

Ist der Vermieter beispielsweise mit dem Verlegen von Laminat einverstanden, heißt das aber nicht, dass er auch die Kosten übernimmt. Gibt es keine derartigen Absprachen, muss der Mieter selbst investieren – und kann höchstens bei Auszug darauf hoffen, dass er einen Teil der Kosten erstattet bekommt. Doch darauf ist kein Verlass, genauso wenig wie auf die Annahme, dass man die Wohnung nicht in den vorherigen Zustand zurückversetzen muss – trotz mündlicher Zustimmung des Vermieters.

Deshalb gilt: Alle Renovierungs- und Sanierungsabsprachen sollten schriftlich festgehalten werden, inklusive Aufteilung der Kosten und Absprachen zum Auszug. Wer sich nur auf mündliche Zusagen verlässt oder hofft, dass der Vermieter mit allem einverstanden ist und auch noch dafür zahlt – der kann am Ende eine böse Überraschung überleben. Ganz egal, wie schön die Wohnung ist.