SteuererklärungDas können Sie tun, wenn das Finanzamt einen Fehler macht

Dieses undatierte Symbolbild zeigt ein unausgefülltes Steuerformular.

Dieses undatierte Symbolbild zeigt ein unausgefülltes Steuerformular.

Der Steuerbescheid kommt zu einem anderen Ergebnis als die eigene Steuererklärung, da ist der Schreck groß. Doch man kann sich gegen Fehler des Finanzamts zu wehren? Ja. Wir sagen, wie.

Die Steuererklärung zu schreiben, ist für viele eine nervtötende und stressige Aufgabe. Man möchte nichts falsch machen und hofft, dass die eigenen Berechnungen auch wirklich stimmen.

Umso größer ist der Schreck, wenn der Steuerbescheid dann ein anderes Ergebnis ausspuckt. Doch sollte man sich nicht sofort einschüchtern lassen.

Denn Betroffene können das Finanzamt auf mögliche Fehler hinweisen. Das Rechtsmittel der Wahl ist der Einspruch. Im Jahr 2020 waren Steuerpflichtige mit ihm in zwei von drei Fällen erfolgreich, hat die Zeitschrift „Finanztest“ (9/2022) ermittelt. Gegen falsche Bescheide vorzugehen, lohnt sich also - die Leitplanken dafür setzt die Abgabenordnung (AO). Und so geht's:

Falscher Steuerbescheid: So wehren sie sich dagegen

Der Steuerbescheid ist optisch und inhaltlich fast identisch mit den Probeberechnungen, die viele Steuerprogramme vor dem Absenden der elektronischen Steuererklärung ausgeben.

Darum ist es hilfreich, sich diese Rechnung auszudrucken und abzuspeichern - das erleichtert anschließend die Überprüfung.

Schritt eins: Abgleich und Prüfung der Daten

Ist der Steuerbescheid da, gehen Steuerpflichtige die einzelnen Angaben Schritt für Schritt durch. Dabei fällt schnell auf, ob und in welchem Umfang das Finanzamt von den eingereichten Daten abweicht. Gegebenenfalls finden sich am Ende des Bescheids weitere Erläuterungen. Denn Finanzbeamtinnen und -beamte müssen Abweichungen von den eingegebenen Daten im Bescheid erläutern.

Schritt zwei: Einspruch beim Finanzamt

Um gegen den Steuerbescheid vorzugehen, ist der Einspruch der statthafte Rechtsbehelf. Das ist ein formloses Schreiben, das dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch - zum Beispiel per E-Mail oder direkt via Elster-Portal - übermittelt wird. Das Schriftstück muss den zu beanstandenden Bescheid genau bezeichnen - zum Beispiel „Einkommensteuerbescheid 2021 vom 07.08.2022“.

Der Einspruch muss das Finanzamt innerhalb der 30-tägigen Einspruchsfrist erreichen. Die Frist läuft mit Zugang des Steuerbescheids beim Empfänger. Als Zugang gilt aber nicht der tatsächliche Empfang oder das Öffnen des Bescheids, sondern der dritte Tag nach Aufgabe des Bescheids bei der Post. So regelt es die Abgabenordnung (AO).

Für den Einspruch gibt es mit Ausnahme von Form und Frist keine besonderen Vorgaben. Der Steuerpflichtige entscheidet, wie ausführlich er sein Anliegen begründet und welche Dokumente er beifügt. „In komplexeren Fällen macht es Sinn, den Sachbearbeiter anzurufen und mögliche Unklarheiten direkt aus der Welt zu schaffen“, sagt der Regensburger Steuerberater Roland Elias.

Das Finanzamt erlässt daraufhin einen geänderten Bescheid. Wenn die Punkte nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden können, weist die Behörde sie als unbegründet zurück oder ändert den Steuerbescheid nur in einigen Punkten.

Schritt drei: Die Einspruchsentscheidung

Kommt zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen keine Einigung zustande, erlässt die Behörde eine Einspruchsentscheidung. Auch hier kann sie den Betroffenen entgegenkommen, das Ersuchen ganz ablehnen oder einen Mittelweg wählen. Letzteres wird als Teilabhilfe bezeichnet. Steuerpflichtige erhalten also einen geänderten Steuerbescheid, in dem aber nicht alle angefochtenen Punkte geändert wurden.

Schritt vier: Die Klage beim Finanzgericht

Gegen eine erlassene Einspruchsentscheidung können Betroffene keinen Einspruch mehr einlegen. Ab hier beginnt das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Eine Anfechtung der finalen Entscheidung des Finanzamts ist also nur noch mit der Klage vor dem Finanzgericht möglich. Zuständig ist das jeweils örtliche Gericht, das auf der Einspruchsentscheidung vermerkt ist.

Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang. Es kann aber sinnvoll sein, zumindest einen Steuerberater zurate zu ziehen. Das Prozedere vor dem Finanzgericht kann für Laien schwierig zu überblicken sein. Auch auf Richter mache das einen besseren Eindruck, sagt Steuerberater Elias.

Für die Klage gilt wieder eine Monatsfrist. Die Klageschrift muss das Finanzgericht innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung erreichen.

Wer mit der Entscheidung des Finanzgerichts in erster Instanz nicht zufrieden ist, kann Beschwerde oder Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) einlegen. Allerdings kommt das nur infrage, wenn das im Urteil zugelassen wurde. Den Weg zum BFH lassen Gerichte generell nur in Verfahren zu, die grundlegende steuerliche Fragestellungen betreffen. Dazu gehört etwa die Auslegung einer steuerlichen Vorschrift.(bcr/dpa)