„Verfassungsrechtlich bedenklich“Kurz vor Einführung: Neuer Ärger rund um 49-Euro-Ticket

Neuer Ärger rund ums 49-Euro-Ticket: Der Bundesrechnungshof (BRH) hält einen Aspekt beim Deutschlandticket für „verfassungsrechtlich bedenklich“.

Am 1. Mai 2023 soll das Deutschlandticket bundesweit eingeführt werden. Doch rund anderthalb Monate vor dem Start hat sich nun der Bundesrechnungshof (BRH) gemeldet und den Gesetzgeber auf rechtliche Risiken hingewiesen.

Insbesondere sei es „verfassungsrechtlich bedenklich“, sollte die Einführung und konkrete Ausgestaltung des Tickets über eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zustande kommen, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem der Deutschen Presse-Agentur sowie der AFP vorliegt.

49-Euro-Ticket: Verzögern rechtliche Bedenken die Einführung?

Der Rechnungshof argumentiert, statt einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Deutschlandticket wäre ein Gesetz besser gewesen. Denn die Behörde sieht „Risiken“, Einzelheiten zu einem mit Regionalisierungsmitteln finanzierten Deutschlandticket nur in einer verbindlichen Vereinbarung festzuschreiben.

Der Bund könne etwa keine einheitlichen Tarifregelungen erzwingen, sondern nur Anreize durch zusätzliche Mittel geben und politischen Druck ausüben. „Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern auch bei beiderseitiger Zustimmung“ seien zudem unzulässig, so der Rechnungshof – eine Vereinbarung zwischen beiden, die auf eine Kompetenzverschiebung hinausliefe, sei ebenfalls nicht möglich. Auch die Verpflichtung der Länder zur Mitfinanzierung des Tickets sei „mit Risiken behaftet“.Nehmen Sie hier an der EXPRESS.de-Umfrage zum Deutschlandticket teil:

Der Haushaltsausschuss arbeitet derzeit für die Einführung des 49-Euro-Tickets an einer Änderung des sogenannten Regionalisierungsgesetzes. In dem zusätzlichen Paragrafen für das Gesetz geht es vor allem um die Finanzierung des Tickets. Bund und Länder hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die Kosten für das Deutschlandticket jeweils zur Hälfte zu tragen. Der BRH weist in diesem Zusammenhang auf rechtliche Grenzen hin, weil die Organisation des ÖPNV laut Grundgesetz ausschließlich Sache der Länder sei.

Der Bundestag will am Donnerstag (16. März 2023) abschließend über die Finanzierung des Tickets abstimmen. Dafür soll das Regionalisierungsgesetz geändert werden: Der Bund soll die Länder 2023 bis 2025 jährlich mit jeweils 1,5 Milliarden Euro unterstützen; damit beteiligt er sich zur Hälfte an der Finanzierung. Das Ticket soll für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV 49 Euro kosten.

Das Bundesverkehrsministerium betonte am Dienstagnachmittag: „Das Deutschlandticket kommt wie geplant zum 1. Mai 2023.“ Der Bundesrechnungshof teile die verfassungsrechtliche Einschätzung der Bundesregierung zur Finanzierung des Angebots. Berichte, dass der BRH die Einführung des Deutschlandtickets insgesamt als verfassungsrechtlich bedenklich einstuft, seien nicht zutreffend. (afp/dpa)