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SonderurlaubGeburt, Todesfall oder Hochzeit: Welchen Anspruch habe ich?

Geburt, Todesfall oder Hochzeit. EXPRESS.de gibt euch einen Überblick, bei welchen Fällen ihr in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub habt.

von Florentine Kirchhof  (FKI)

Der Anspruch auf Sonderurlaub wird im § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Richtlinien für Gründe und Dauer werden dort jedoch nicht festgelegt. Diese sind daher in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag zu finden. Im Video (oben) geben wir euch einen Überblick über häufige Fälle für Sonderurlaub. (fki)