Geburt, Todesfall oder Hochzeit. EXPRESS.de gibt euch einen Überblick, bei welchen Fällen ihr in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub habt.
SonderurlaubGeburt, Todesfall oder Hochzeit: Welchen Anspruch habe ich?
Der Anspruch auf Sonderurlaub wird im § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Richtlinien für Gründe und Dauer werden dort jedoch nicht festgelegt. Diese sind daher in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag zu finden. Im Video (oben) geben wir euch einen Überblick über häufige Fälle für Sonderurlaub. (fki)