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„Es bestehen Anhaltspunkte dafür“Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola ein

Der Schriftzug „Trink Coca-Cola“ steht an einem Gebäude der Verwaltung des Getränkeherstellers Coca-Cola.

Der Schriftzug „Trink Coca-Cola“ steht an einem Gebäude der Verwaltung des Getränkeherstellers Coca-Cola. Das Bundeskartellamt ermittelt gegen das Unternehmen.

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola in Deutschland eingeleitet. Es gebe einen Verdacht auf Wettbewerbsbehinderungen durch das Unternehmen.

Das Geschäftsgebaren von Coca-Cola ruft Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf den Plan. Wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung habe man ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag (14. November 2023) in Bonn mit.

„Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte“, erklärte Behördenchef Andreas Mundt. „Dem werden wir nun näher nachgehen.“

Bundeskartellamt ermittelt gegen Coca-Cola

Das Unternehmen bestätigte die Ermittlungen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sind davon überzeugt, dass das bewährte Geschäftsmodell von Coca-Cola Europacific Partners in Deutschland mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform ist. Es beruht auf einem fairen Prinzip von Leistung und Gegenleistung“, sagte Vizepräsidentin Andrea Weckwert.

Das Bundeskartellamt will in dem Verfahren nach eigenen Angaben zunächst prüfen, ob Coca-Cola auf dem Markt für Softdrinks über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben unterliegt. Außerdem soll untersucht werden, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen den Vorgaben entsprechen.

Dabei soll es auch um die Frage gehen, ob Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in unzulässiger Weise dazu veranlasst worden sein könnten, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dadurch könnten andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt worden sein.

Coca-Cola Europacific Partners übernimmt im Auftrag der Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken des Unternehmens in Deutschland. Zur Produktpalette gehören unter anderem die Marken Fanta, Sprite und Mezzo Mix. (dpa)