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Irre DiskussionDürfen Bäckereien keine halben Brote mehr verkaufen? Jetzt ist Aufklärung da

Bei einer Kontrolle in Rheinland-Pfalz fällt auf, dass ein halbes Brot mehr kostet als die Hälfte eines ganzen Brots. Daraufhin entbrennt eine Diskussion, die nun beendet sein dürfte.

Der Probekauf eines Brotes durch eine rheinland-pfälzische Behörde zu Kontrollzwecken hat im politischen Mainz eine Debatte ausgelöst.

Konkret geht es um das Vorgehen des Landesamtes für Mess- und Eichwesen mit Sitz in Bad Kreuznach. Dieses hatte sich nach eigenen Angaben ein vorverpacktes Bäckerbrot angeschaut. Weil es Angaben auf der Packung monierte, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.

CDU spricht von „Regulierungswahnsinn“ beim Kauf halber Brote

Das Thema hatten mehrere Medien aufgegriffen. Die oppositionelle CDU-Fraktion sprach von „Regulierungswahnsinn“, die Fraktion der Freien Wähler von offenbar verdeckten Einkäufen der Behörde, sie sah darin praktisch ein Verkaufsverbot für halbe Brote.

Die Rede war davon, dass Bußgelder in dreistelliger Höhe ausgestellt wurden und sich Bäckereien nicht mehr trauten, halbe Brote zu verkaufen. Der Geschäftsführer des auch für Rheinland-Pfalz zuständigen Bäckerinnungsverbands Südwest mit Sitz in Königsstein, Stefan Körber, sagte, ihm sei bisher nichts bekannt von solchen Bußgeldern.

Das Landesamt teilte mit, es seien keine Bußgelder festgesetzt worden. Es berichtete von dem Probekauf und dem einen Verfahren, in dem das Unternehmen um weitere Informationen gebeten worden sei.

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Es gehe um ein Zwei-Kilogramm-Brot für 7,65 Euro. Ein Viertel des Brotes sei für 2,40 verkauft worden, dadurch habe sich ein Verkaufspreis von 9,60 für das gesamte Brot ergeben. Ohne die gesetzlich erforderliche Information an dem Brot sei die Kundschaft über diese Preiserhöhung im Unklaren geblieben – es gehe also letztlich um Verbraucherschutz.

Aufklärung in Halbe-Brote-Diskussion durch FDP-Wirtschaftsministerin

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) betonte: „Bäckereien dürfen selbstverständlich halbierte Brote an ihre Kundinnen und Kunden verkaufen.“

Es sei zu unterscheiden, ob ein Brot auf Wunsch eines Kunden an der Ladentheke halbiert werde, oder im Vorhinein in Teilstücken abgepackt werde. Bei Letzterem stellt der Bäckerbetrieb ein vorverpacktes Lebensmittel her, das vergleichbar auch im Supermarkt erworben werden könne.

Das Landesamt übernehme eine wichtige Funktion. Wer in Deutschland ein Produkt kaufe, müsse sich darauf verlassen können, dass Inhalt und Angaben übereinstimmten. (dpa)