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ebay Kleinanzeigen Verbraucherzentrale warnt: Kriminelle nutzen fiese Masche

Eine Frau hält ein Smartphone mit der geöffneten eBay-App in der Hand.

Die Verbraucherzentrale warnt vor Kriminellen, die über eBay Kleinanzeigen viel Geld von ihren Opfern erbeuten (Symbolbild von Juli 2018).

Mit einer perfiden Betrugsmasche werden Nutzerinnen und Nutzer von eBay Kleinanzeigen um viel Geld gebracht.

von Eva Gneisinger  (eg)

Bereit im Januar 2023 warnte eBay vor einer gefährlichen Betrugsmasche, auf die schon einige Nutzerinnen und Nutzer hereinfielen und die ihnen teuer zu stehen kamen. Zuletzt erleichterten die Kriminellen eine Frau um 3000 Euro – diese bemerkte es jedoch viel zu spät.

Inzwischen warnt sogar die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor dem dreisten Betrug über die Plattform eBay. Über eine gefälschte Bezahlseite gelangen die Kriminellen an sensible Daten und können so Geld von den Konten ihrer Opfer erbeuten.

Betrug über eBay: Kriminelle bauen Bezahlseite nach

Die Plattform eBay verfügt über eine „Sicher bezahlen“-Funktion, durch die der Käufer oder die Käuferin abgesichert ist: Das Geld wird erst 14 Tage nach Erhalt der Ware übermittelt. Über die Funktion lässt sich entweder per App oder per Kreditkarte sowie Bank- und Sofortüberweisung zahlen.

Im Falle des jüngsten Betruges bot die Betroffene Karten für eine Veranstaltung zum Verkauf an. Die Käuferin bestand darauf, die Zahlung über den „Sicher bezahlen“-Button abzuwickeln, worauf die Verkäuferin einging. Daraufhin erhielt sie eine SMS, die Tickets seien bezahlt und die Zahlung müsste unter dem beigefügten Link lediglich noch bestätigt werden.

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Doch die Seite, auf der sie der Link führte, war von den Dieben nachgebaut worden, eine sogenannte „Phishingseite“. Statt das Geld für die verkauften Tickets zu erhalten, löste die Betroffene eine Zahlung von 3000 Euro aus.

Ein Sprecher von eBay warnt Verbraucherinnen und Verbraucher davor, auf der gefälschten Bezahlseite sensible Daten einzugeben. Das Teilen von Daten wie Rufnummer, E-Mail-Adresse oder gar Kontodaten sei im Zusammenhang mit der „Sicher bezahlen“-Funktion überhaupt nicht notwendig: „Ein wesentlicher Vorteil von ‚Sicher bezahlen‘ liegt darin, dass die andere Partei diese Daten aufgrund des Treuhandprinzips nicht erhält“, so der Experte gegenüber RTL.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, vor Eingabe von Zahlungsdaten zu überprüfen, wo sie die Daten eingegeben werden und ob die Übermittlung über eine gesicherte Verbindung (https://…) läuft.

Zudem sollten Nutzerinnen und Nutzer nie Links in SMS oder Messenger-Nachrichten öffnen – diese leiten sie in den meisten Fällen auf Betrugsseiten weiter. Am sichersten sei die Abholung sowie Barzahlung vor Ort.