Wer schnell mal in den Supermarkt rennt, um nur eine Kleinigkeit zu kaufen, verzichtet meist auf einen Einkaufskorb oder einen Wagen. Doch Achtung: Auch wer es eilig hat und keine bösen Absichten hegt, sollte diesen einen Fehler besser nicht machen. Darauf weist nun „der Filialleiter“ hin.
„Absolutes No-Go!“Jeder von uns hat's schon mal gemacht: Lidl-Chef warnt vor verbreitetem Fehler – Anzeige droht
Besonders, wenn es schnell gehen soll, bleiben Einkaufswagen und -körbe in einer Supermarktfiliale schnell mal stehen. Einige Kundinnen und Kunden flitzen in den Verkaufsraum, schnappen sich ein paar Dinge und eilen dann an die Kasse, um zu bezahlen.
Doch Achtung: Ein kleiner Fehler – auch wenn er unbeabsichtigt passiert – könnte ihnen teuer zu stehen bekommen. Im Zweifel klicken die Handschellen.
Lidl-Chef warnt vor Fehler: „Das tun wirklich viele“
Der TikTok-Account „Der Filialleiter“, hinter dem Lidl-Chef Edis Krkusic aus Nettetal steckt, weist nun auf einige Fehler hin, die viele Kundinnen und Kunden begehen – oft auch unbewusst. „Darf ich das?“, lautet der Titel des kleinen Erklär-Videos.
Darin zu sehen: Eine junge Frau, die einige Süßigkeiten-Packungen in die tiefen Taschen ihres Pullovers stopft. Erlaubt? „Wirklich viele stecken sich Dinge in ihre Jackentaschen oder ähnliches und schmeißen etwas in den eigenen Rucksack. Und wundern sich dann, dass sie an der Kasse komisch angesprochen werden.“
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Der „Filialleiter“ macht klar: Das sei ein absolutes „No-Go“, „das würde ich niemandem empfehlen.“
Tatsächlich sollten Kundinnen und Kunden, die in der Filiale merken, dass es doch mehr wird, als gedacht, die Sachen nicht in der eigenen Tasche transportieren. Denn: Einstecken kann als Diebstahl ausgelegt werden.
Lidl-Chef warnt vor verbreitetem Fehler
Einen Diebstahl begeht derjenige, der eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Sämtliche Waren in einem Supermarkt sind ohne Zweifel fremde Sachen, da sie im Eigentum des Inhabers stehen, bis sie an der Kasse bezahlt wurden. Darauf weist auch der Versicherer Ergo in seinem Rechtsportal hin.
Der Kunde oder die Kundin befindet sich zwar noch (mit den Produkten in der Tasche) im Laden. Der Ladeninhaber aber hat keinen direkten Zugriff mehr auf die Ware – sehen kann er sie auch nicht mehr.
Zwar müssen Kundinnen und Kunden auch mit Vorsatz und der Absicht gehandelt haben, den Laden zu verlassen, ohne zu zahlen. Verschwinden allerdings Artikel in der eigenen Tasche, könnte es schwer werden, das Gegenteil zu beweisen. Tipp vom „Filialleiter“: Lieber einen leeren Karton aus dem Supermarkt benutzen, um die Ware bis zur Kasse zu transportieren.