„Boah, ist das ekelig!“Lidl-Kundin stinksauer über unappetitlichen Fund – Discounter reagiert

Fremdkörper oder Verunreinigungen gehören nicht in Lebensmittel, immer wieder kommt es daher zu Rückrufen und Warnungen. Eine Lidl-Kundin hat nun einen besonders unappetitlichen Fund machen müssen. 

von Martin Gätke (mg)

Natürlich wollen Hundebesitzerinnen und -besitzer auch für die eigenen Vierbeiner nur das Beste, viele achten daher beispielsweise besonders auf die Inhaltsstoffe des Hundefutters. Doch der Inhaltsstoff dieses Futters hat aus Sicht einer Kundin den Vogel abgeschossen.

Eigentlich wollte sie ihrem Hund Hühnerhälse von der Lidl-Hausmarke servieren. Doch als sie die Packung aufmachte, purzelte ihr durchaus unappetitliches „Beiwerk“ entgegen. Auf Facebook macht die Frau ihrem Unmut Luft. 

Lidl-Kundin macht fiesen Fund im Hundefutter: „Igitt!“

Dort postete sie mehrere Fotos ihrer Entdeckung: In die Packung haben sich offenbar Maden mit eingeschlichen. „Hühnerhälser – Lidl – das zweite Mal Würmer drin gehabt in einer verschlossenen Tüte!“, schimpft sie zu ihrem Posting. 

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Schnell sammelten sich zahlreiche Kommentare unter der Beschwerde an. „Boah ist das ekelig“, heißt es dort. Oder: „Igitt!“ Ein User unkt: „Stellen wohl auch auf Insektenfutter um.“

Hier den Beitrag auf Facebook ansehen:

Ein weiterer Facebook-User weist darauf hin, dass man den Fund dem Hersteller melden sollte, damit dieser im Zweifel einen Rückruf veröffentlichen kann. Was sagt Lidl selbst zu dem Vorfall?

Gegenüber „TZ“ erklärte Lidl, dass Produktsicherheit und Produktqualität oberste Priorität hätten und alle Artikel umfangreichen Qualitätskontrollen unterliegen. Die Kundin, die sich lautstark auf Facebook beschwert hat, sei zudem auch mit dem Kundenservice in Kontakt getreten, Lidl wiederum habe sich daraufhin an den Lieferanten gewandt.

Lidl: Discounter reagiert auf Beschwerde

Lidl: „Dort gab es keinerlei Abweichungen, auch tägliche Produktprüfungen ergaben keinerlei Auffälligkeiten. Wir gehen daher von einem bedauerlichen Einzelfall aus. Wir haben die Angelegenheit bereits mit der Kundin geklärt.“

Egal ob Hundefutter und Lebensmittel für den Menschen: Wenn Kundinnen und Kunden Dinge in Artikeln finden, die dort nicht hineingehören, sollten sie die Produkte beim Händler oder Hersteller reklamieren. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale hin. 

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung können betroffene Kundinnen und Kunden dann mit dem Kassenbon als Kaufnachweis ihr erworbenes Produkt gegen ein einwandfreies Lebensmittel umtauschen. Ist der Umtausch nicht möglich, kann auch das Geld zurückverlangt werden.