Ein Kaufland-Kunde macht im Netz auf eine neue Pfandregel aufmerksam.
Neue Regel im SupermarktKunde macht auf Extra-Summe auf Kassenbon aufmerksam
Einige werden über den Extra-Betrag auf dem Kassenzettel bereits gestolpert sein, andere hören davon zum ersten Mal: Die Rede ist von der neuen Einwegpfand-Regelung, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Einem Kaufland-Kunden war sie bis zum Kauf anscheinend noch nicht geläufig. Auf Facebook weist er andere Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Extra-Beträge hin, die in bestimmten Fällen auf sie zukommen.
Kaufland-Kunde macht auf neue Pfand-Regel aufmerksam
„Wir waren heute bei Kaufland. Auf dem Kassenbon ist mir das (Kreise) aufgefallen. Pfand für Müllermilch-Plastikflaschen. Aufpassen“, schreibt der Kaufland-Kunde zu dem Foto seines Kassenbons, den er auf Facebook hochgeladen hat.
Der Mann hat dem Kassenzettel nach zu urteilen drei Müllermilch bei dem Supermarkt gekauft. Mit einem weißen Kreis umrandet sind die dafür anfallenden 25 Cent Pfandgebühr pro Plastikflasche.
Hier siehst du den Facebook-Post des Kaufland-Kunden:
Unter den Nutzerinnen und Nutzern in der Kommentarspalte ist die neue Pfandpflicht bekannt: „Das ist neu ab dem 1. Januar“, erklärt eine Userin.
Ab dem Jahreswechsel gilt das Einwegpfand nicht mehr nur für Dosen oder Plastiktrinkflaschen, sondern auch für Milchgetränke in Plastikflaschen. Die Regelung gilt für Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter.
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Bislang konnten Einwegkunststoffflaschen mit Milch, Kakao oder ähnlichem einfach in der gelben Tonne entsorgt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nun umgewöhnen.
Ziel der erweiterten Pfandpflicht ist es, dass künftig auf allen Getränken in Einwegplastikflaschen und Dosen Pfand ist und diese dann nicht mehr so häufig in der Natur entsorgt werden.