Ein 44-jähriger Mann will Schokolade kaufen – und wird erst einmal nach seinem Personalausweis gefragt. Die Situation sorgte im Netz für jede Menge Amüsement.
„Nicht ohne Nachweis“Supermarkt-Kunde will Schokolade kaufen – er kann nicht fassen, was verlangt wird
In Iserlohn erlebte ein 44-jähriger Vater eine ungewöhnliche Situation an einer Selbstbedienungskasse in einem Supermarkt.
Als er versuchte, eine Tafel Rum-Traube-Nuss-Schokolade zu kaufen, verweigerte die Kasse die Transaktion, da sie einen Altersnachweis forderte.
Supermarkt-Kunde muss bei Schokolade Ausweis vorzeigen
Der Kunde berichtete über diesen Vorfall auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter), was zu amüsierten Kommentaren unter den Nutzern und Nutzerinnen führte.
„Kann 'ne KI keine 44- von 17-Jährigen unterscheiden?“, fragte er.
Hier den Tweet ansehen:
Einige äußerten ihre Überraschung darüber, dass bestimmte Schokoladensorten altersbeschränkt sein könnten. „Als ob ein Teenager sowas essen würde“ oder „Ich wusste gar nicht, dass die Schokolade altersbeschränkt ist“, heißt es in den Antworten.
Andere berichteten von ähnlichen Situationen: „Das hatte ich letztens mit Rumkugeln. Kann deine Verwirrung verstehen“, schrieb etwa eine Frau. An anderer Stelle heißt es: „Ich durfte mit Anfang 20 kein Tiramisu kaufen, weil ich keinen Ausweis dabei hatte.“
Ausweis-Pflicht bei Süßigkeiten im Supermarkt?
Dieser Fall wirft die Frage auf, ob und warum für bestimmte Schokoladenprodukte ein Altersnachweis erforderlich ist. Unter gewissen Voraussetzungen und bei bestimmter Schokolade schon.
Der Grund dafür liegt im deutschen Jugendschutzgesetz. Laut Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes dürfen alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, weder an Kinder und Jugendliche abgegeben, noch ihnen der Verzehr gestattet werden. Dies schließt Süßigkeiten mit Alkoholgehalt, wie Rum-Traube-Nuss-Schokolade, ein.
Selbstbedienungskassen in Supermärkten sind programmiert, um bei solchen Produkten einen Altersnachweis zu fordern, da sie nicht unterscheiden können, wer den Einkauf tätigt und ob diese Person alt genug für Produkte ist, die vom Jugendschutz betroffen sind. In solchen Fällen muss der Einkauf vom Personal manuell freigegeben werden.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Martin Gätke) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.