Die Überraschung ist groß, denn an er Kasse kostet ein Produkt plötzlich mehr, als es am Regal angeschlagen stand?
Verwirrung im SupermarktWelcher Preis gilt: Der an der Ware oder der, den die Kasse anzeigt?
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden an der Kasse häufig überrascht: Das scheinbare Schnäppchen ist plötzlich gar nicht mehr günstig.
Denn der Preis am Regal und der Preis, der beim Bezahlen gefordert wird, unterschieden sich. Doch welcher Preis ist in diesem Fall der gültige?
Welcher Preis im Supermarkt gilt?
Wenn du nach dem Einkauf – eventuell schon auf dem Heimweg – bemerkst, dass der Preis auf dem Kassenbon höher ist als der, den du am Regal gesehen hast, könnte der Gang zurück zum Supermarkt laut Verbraucherzentrale enttäuschend enden.
Während man zwar annehmen mag, dass der ausgeschriebene Preis am Regal bindend ist, sieht die rechtliche Situation in Deutschland anders aus. Tatsächlich gilt der Preis an der Kasse. Das Personal im Supermarkt ist daher nicht verpflichtet, den Preis zu korrigieren, den man an der Kasse gezahlt hat. Denn die Rechtslage ist klar: Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande und mit dem Bezahlen akzeptierst du den angezeigten Preis.
Ein gut geführter Supermarkt bietet jedoch Möglichkeiten, die Preise während des Bezahlvorgangs zu überprüfen, etwa durch Anzeigen auf großen Displays an der Kasse. Dies ermöglicht es den Käufern und Käuferinnen, Unterschiede sofort zu erkennen und anzusprechen. Solltest du die Preise nicht direkt an der Kasse kontrollieren können, ist es ratsam, den Kassenbon noch vor Verlassen des Geschäfts zu überprüfen.
Sobald die Ware den Supermarkt verlassen hat, wird eine Preisreklamation schwieriger und hängt oft von der Kulanz des Einzelhändlers ab. Jedoch hast du beim Entdecken einer Preisabweichung an der Kasse immer das Recht, vom Kauf zurückzutreten.
Eine absichtlich falsche Preisauszeichnung ist allerdings nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.