Neue EU-VerordnungAufgepasst, diese Batterien dürfen bald nicht mehr verkauft werden

Altbatterien liegen in einem Container auf einem Recyclinghof. 

Altbatterien liegen in einem Container auf einem Recyclinghof. Batterien gehören nicht in den normalen Müll. Deshalb gibt es etwa im Supermarkt extra Sammelboxen für sie.

Verbraucher und Verbraucherinnen aufgepasst: Durch eine neue EU-Verordnung gibt es ab dem 18. Februar einige Änderungen beim Kauf und der Entsorgung von Batterien und Akkus.

von Klara Indernach  (KI)

Um die Umweltbelastung zu minimieren, hat das Europäische Parlament einige Anpassungen an der Batterieverordnung vorgenommen. Diese Neuregelung, die offiziell am 18. Februar 2024 in Kraft tritt, soll einen Wendepunkt im Umgang mit Batterien und Akkus bringen, der weit über die Grenzen der Industrie hinausreicht.

Die sogenannte EU-Batterieverordnung (EU-Battv) bringt eine Welle von Neuerungen mit sich, die sowohl für die alltägliche Elektronik – wie Smartphones und Elektrofahrzeuge – als auch für kleinere Geräte wie Fernbedienungen und Taschenlampen gelten.

Neue EU-Verordnung zu Batterien und Akkus tritt 2024 in Kraft

Ein Kernpunkt der Verordnung ist die nachhaltige Entsorgung und Rücknahme von Altbatterien und -akkus, die bereits jetzt nicht mehr einfach im Hausmüll landen dürfen. Stattdessen sind Verbraucherinnen und Verbraucher angehalten, diese an speziellen Sammelstellen abzugeben.

Ab dem Stichtag im Februar müssen alle Verkäufer und Hersteller von Batterien die Rücknahme dieser Artikel sicherstellen. Für den stationären Handel bedeutet das die Bereitstellung von Sammelbehältern, während Online-Händler ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen müssen, alte Batterien kostenfrei via Post zurückzusenden. Die Regelung, ob dabei Portokosten auf den Verbraucher und die Verbraucherin zukommen, bleibt noch abzuklären, doch einige Online-Anbieter haben bereits zugesichert, diese Kosten zu übernehmen.

Die Verordnung nimmt jedoch erst ab dem 18. August 2024 richtig Fahrt auf, wenn zusätzliche Vorschriften greifen. Diese umfassen unter anderem die verpflichtende Kennzeichnung von Batterien mit einer Produkt-, Serien- oder Chargennummer sowie den vollständigen Kontaktdaten des Herstellers oder Importeurs. Außerdem wird das CE-Siegel zur Pflicht, ohne welches der Verkauf der Batterien untersagt ist.

Die Konsequenzen für die Nichteinhaltung dieser Vorgaben sind nicht zu unterschätzen: Hersteller und Händler riskieren empfindliche Strafen. Eine weitere Maßnahme ist die Reduzierung des Bleigehalts in Batterien, der ab Mitte August 2024 den maximalen Wert von 0,01 Prozent nicht überschreiten darf.

Diese Neuerungen unterstreichen das Engagement der EU für den Umweltschutz und setzen neue Standards für die Batterieindustrie, mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Paulina Meissner) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.