Nachdem ein Paket auf dem Postweg verloren gegangen war, wollte die Kundin den Betrag erstattet bekommen. Mit dieser Antwort vom Versanddienstleister Hermes hatte sie jedoch nicht gerechnet.
„Unverschämt“Paket mit Handy geht verloren – Reaktion von Hermes schockt wütende Kundin
Es kommt schon mal vor, dass Pakete aus den verschiedensten Gründen nicht bei der Empfangsadresse ankommen. Das ist dann nicht nur ärgerlich für die Person, die bereits sehnlichst auf die Zustellung gewartet hat, sondern auch für diejenigen, die es verschickt haben.
So erging es auch Heike Preuß, die ihrer Tochter eine Freude machen wollte und ein Päckchen mit teurem Inhalt auf die Reise schickte. Zum Ärger der beiden Frauen kam das Paket jedoch nie an.
Hermes-Paket geht verloren – Antwort des Paketzustellers bringt Mutter auf die Palme
Heike Preuß schickte ihrer Tochter ein 420 Euro teures Handy zu. Das wickelte die 53-Jährige in Luftpolsterfolie ein und verpackte es sorgfältig in ein Paket. Für dieses hatte sie zusätzlich noch eine Versicherung abgeschlossen – man weiß ja schließlich nie.
Die Rechnung des Handys sowie die Quittung mit der Nummer der Sendungsverfolgung bewahrte sie glücklicherweise gut auf – denn es kam, wie es kommen musste: Das Paket kam nie bei ihrer Tochter an.
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Da das Handy nicht wieder auffindbar war, wollte Heike Preuß wenigstens ihr Geld, die 420 Euro zurückhaben. Laut Auskunft auf der Hermes Internetseite wäre das kein Problem: Der Versanddienstleister würde bis zu einer Höchstsumme von 500 Euro haften.
Doch so einfach war es dann doch nicht. Nachdem die 53-Jährige ihren Verlust bei Hermes beklagt hatte, meldete sich der Dienstleister mit einer ernüchternden Antwort zurück. Hermes würde die Haftung nach Gewicht des Päckchens ermitteln. Heike Preuß würden daher nur schlappe 16,28 Euro zustehen, wie „tz“ berichtet.
„Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt Preuß gegenüber des NDR-Formats „Markt“, welches die wütende Kundin einschaltete. Das teure Handy mit gerade einmal 16 Euro begleichen zu wollen, sei „unverschämt“ so Preuß.
Laut Jörg Schwede, Rechtsanwalt für Vertragsrecht, ist eine Berechnung nach Gewicht durchaus möglich. Wenn jedoch, wie im Fall von Heike Preuß, ein Wertnachweis vorliegt, müsse dieser Wert auch vollständig erstattet werden.
Schließlich hatte die 53-jährige Glück: „Auf einmal ist alles super gelaufen“, so Preuß. Nachdem „Markt“ sich selbst an Hermes gewandt hatte, bekam Preuß die 420 Euro vollständig erstattet – jedoch nur, weil sie noch alle wichtigen Rechnungen und Versandquittungen besaß. Es ist also immer empfehlenswert, solche Nachweise erst einmal aufzuheben.