Achtung: Vergiftung drohtAldi ruft jetzt bundesweit Müsli zurück
Köln – Rückruf bei Aldi: Es geht um Müsli, das im schlimmsten Fall zur Vergiftung führen kann. Auch steht der Stoff, mit dem die Lebensmittel verunreinig sind unter dem Verdacht, krebserregend zu sein.
- Aldi ruft bundesweit Müsli zurück
- Betroffen ist das „BioBio Basis-Müsli 5-Korn Mix, 750g“ des Discounters
- Beim Verzehr droht eine Vergiftung, der Stoff steht zudem unter Verdacht, krebserregend zu sein
Die Firma Schneekoppe Deutschland GmbH ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes deutschlandweit ein Müsli zurück.
Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird dringend abgeraten. Es handelt sich um die Sorte:
- „Basis Müsli 5-Korn Mix“ der Marke „Schneekoppe“ in der 750 g-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 15.09.2021
Das teilte der Discounter Aldi jetzt auf seiner Homepage mit.
Rückruf bei Aldi: Müsli kann giftiges Pflanzenschutzmittel Ethylenoxid enthalten
Doch warum gibt es jetzt den Rückruf? Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Gemüse durch Pflanzenschutzmittel verunreinigt wurde und dadurch giftig ist. Darüber berichtete auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Um genau zu sein, geht es um eine Verunreinigung von Sesam-Samen mit dem Stoff Ethylenoxid. Das ist ein giftiges Pflanzenschutzmittel in Form eines entzündlichen Gases, das Bakterien, Pilze und Viren abtötet. Der Einsatz von Ethylenoxid bei Lebensmitteln ist schon seit 1981 in Deutschland untersagt.
„Ethylenoxid ist giftig und krebserregend beim Einatmen. Symptome einer Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit/Erbrechen“, heißt es auf Wikipedia. In schlimmen Fällen kann es sogar zu Krämpfen und Koma führen.
Rückruf von Müsli bei Aldi: Kunden bekommen Geld ohne Kassenbon zurück
Ob die entsprechende Ware bereits aus dem Verkauf genommen wurde ist bislang nicht bekannt. Aus „vorsorgenden Verbraucherschutzgründen“ wird vom Verzehr des Produktes abgeraten.
Kunden und Kundinnen, die die entsprechende Ware gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises – auch ohne Vorlage des Kassenbons – in ihrem Aldi-Markt zurückgeben. (mei)