Wichtige Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher: Seit dem 15. Oktober 2023 greift eine neue Verordnung, die ein sofortiges Verkaufsverbot für bestimmte Produkte beinhaltet.
Neue EU-VerordnungDiese Produkte fliegen in Supermärkten und Drogerien aus den Regalen
Mit einer neuen Verordnung greift die EU knallhart durch: Seit Sonntag (15. Oktober 2023) gibt es ein großflächiges Verkaufsverbot für bestimmte Produkte.
Im Fokus steht Mikroplastik. Mit der Verordnung, die alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind, betrifft, sollen die Emissionen diesbezüglich aus möglichst vielen Produkten verringert und so die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.
Mikroplastik-Verkaufsverbot seit dem 15. Oktober 2023
Vor allem, weil loser Glitzer nun nicht mehr verkauft werden darf, sorgte der Beschluss auf Social Media – allen voran auf TikTok – für Entsetzen.
Darüber hinaus ist Mikroplastik vor allem auch in folgenden Produkten verarbeitet:
- Kosmetika
- Wasch- und Reinigungsmittel
- Spielzeug
- Dünge- und Pflanzenschutzmittel
- Arzneimittel
- Weichmacher
Neben losem Glitzer schränkt das Verbot vor allem den Verkauf von Kosmetika ein, die Mikroperlen enthalten – also kleine Perlen, die zum Beispiel in Peelings verwendet werden.
Zwar wird Mikroplastik auch in der dekorativen Kosmetik verwendet, doch bei Make-up, Nagellack und Co. gibt es vorerst Entwarnung: Die hier verwendeten Kunststoffe liegen in fester Form vor, weshalb eine Übergangszeit von zwölf Jahren gilt. Und: Es gibt bereits Alternativen in aus biologisch abbaubaren Kunststoffen – die in Zukunft auch zwangsläufig häufiger verwendet werden müssen.
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Die neue EU-Verordnung wurde bereits am 25. September 2023 verabschiedet. Nachdem nun bereits Mikroperlen und loser Glitter verboten worden sind, wird das Verkaufsverbot in anderen Fällen – etwa Granulatmaterial oder Spielzeug – erst in den kommenden Jahren in Kraft treten.
Das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen ist laut Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik, und damit ein Umweltproblem. Das Mikroplastik-Verbot soll daher hier nach acht Jahren, also 2031, in Kraft treten – „um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen“.
Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimmte Ausnahmen. (mit afp)