„Info zu Ihrem Tarif“Vodafone mit wenig erfreulicher Mail an Kundschaft – Sammelklage eingereicht

Das Logo von Vodafone spiegelt sich in der Fensterscheibe einer Verkaufsfiliale des Unternehmens in der Kölner Innenstadt. Der Internet-Anbieter drehte an der Preisschraube, nun wurde eine Sammelklage eingereicht.

Das Logo von Vodafone spiegelt sich in der Fensterscheibe einer Verkaufsfiliale des Unternehmens in der Kölner Innenstadt. Der Internet-Anbieter drehte an der Preisschraube, nun wurde eine Sammelklage eingereicht.

Der Betreff war simpel gehalten: „Info zu Ihrem Tarif“, war zu lesen. Der Inhalt der Mails, die seit dem Frühjahr Millionen Vodafone-Kundinnen und -Kunden bekommen haben, war wenig erfreulich: Der Internet-Anbieter drehte an der Preisschraube. War das rechtens?

Wegen Preiserhöhungen im Festnetz-Internet sieht sich der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit einer Klage von Verbraucherschützern konfrontiert. Die Teuerung laufender Verträge sei unzulässig, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mit. Eine Klage sei beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht worden.

Es ist eines der ersten Verfahren, das sich auf ein Mitte Oktober in Kraft getretenes Bundesgesetz bezieht. Vodafone-Kundinnen und -Kunden können sich somit an einer neuen Form der Sammelklage beteiligen, indem sie sich in ein Klageregister eintragen. Das wird wohl in einigen Wochen eröffnet.

Vodafone: Seit Frühjahr werden Preise angehoben

Vodafone hatte im Frühjahr damit begonnen, die Preise für alle seine Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat anzuheben. Für die Gigabit-Kabelkundschaft etwa ging es im Monatspreis von 40 auf 45 Euro hoch. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kundinnen und Kunden betroffen. Um Mobilfunk-Kundinnen und -Kunden und Glasfaser-Festnetzverträge ging es nicht.

Vodafone betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Das Unternehmen begründet die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Der Großteil der deutschen Unternehmen habe in den vergangenen Monaten inflationsbedingt Preise erhöht, sagt ein Firmensprecher. „Wir haben lange versucht, uns gegen diesen Trend zu stellen.“

Wegen stark gestiegener Kosten habe man die Festnetzpreise aber „moderat anpassen“ müssen. „Wir legen auch in Zukunft Wert darauf, dass unsere Festnetzkunden Breitband-Internet, TV und Festnetz-Telefonie zu erschwinglichen Preisen nutzen können.“

Vodafone: Verbraucherschutz reicht Sonderkündigungsrecht nicht aus

Tatsächlich wurde es in diesem Jahr auch bei anderen Telekommunikationsanbietern teurer, zum Beispiel bei 1&1. Gegen diese Firmen richtet sich die Sammelklage nicht. Man könne nicht gegen alle Unternehmen gleichzeitig klagen, sondern weise nun erstmal den Preiserhöhungsvorreiter Vodafone in die Schranken, heißt es vom vzbv.

Der Telekommunikationsanbieter hat seinen Kundinnen und Kunden bei den Preiserhöhungen zwar ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das aber reicht den Verbraucherschützern nicht aus. Aus deren Sicht hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nicht einseitig erhöhen dürfen, also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden.

Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise bei neuen Verträgen durch. Auch bei der Bestandskundschaft drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, werden hierbei aber von Verbraucherschützern kritisch beäugt.

„Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam“

„Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam“, sagt Verbandschefin Ramona Pop. Mit der Sammelklage setze man sich dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kundinnen und Kunden Geld direkt wiederbekommen können. „Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld.“

Die Sammelklage mache es Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren, sagte Pop. Bereits im Mai kündigte der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Klagevorhaben an, in den Wochen danach meldeten sich den Angaben zufolge mehr als 10 000 Menschen beim vzbv.

Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Vertragsverhältnis benachteiligt sehen, können sie bisher über den Weg einer sogenannten Musterfeststellungsklage Geld zurück bekommen. Das allerdings kann mühsam sein. Denn wenn das Urteil im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht, ist zwar eine unrechtmäßige Handlung einer Firma schwarz auf weiß bestätigt. Daraus ergibt sich allerdings kein direkter Zahlungsanspruch gegen die Firma.

Vodafone: Niederlage vor Gericht könnte für Unternehmen schmerzhaft werden

Danach muss der Bürger vielmehr selbst mit dem Unternehmen in Kontakt treten, es zur Zahlung auffordern und gegebenenfalls erneut verklagen. Vor Gericht hat er dann zwar gute Karten. Dennoch dürfte die direkte Konfrontation mit einer Firma für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine hohe Hemmschwelle darstellen.

Mit der neuen Sammelklage verbessert sich die Position der Verbraucherin und des Verbrauchers. Nach einem für ihn positiven Urteil bestellt das Gericht einen sogenannten Sachwalter, der von dem unterlegenen Unternehmen Geld erhält. Er prüft die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher und überweist ihnen dann einen Betrag. Diese müssen also nicht mehr selbst die Konfrontation mit dem Unternehmen suchen, sie haben es deutlich einfacher als früher.

Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen. Es geht zwar nur um fünf Euro pro Monat, die jeder Kunde zurückbekommen könnte. Je nachdem wie viele Kundinnen und Kunden mitmachen, könnte es für Vodafone bei einer Niederlage vor Gericht in Summe allerdings finanziell schmerzhaft werden. Zudem könnte eine Gerichtsentscheidung pro Verbraucherin und pro Verbraucher gewissermaßen eine abschreckende Wirkung haben - Firmen könnten bei Preiserhöhungen in laufenden Verträgen zukünftig vorsichtiger werden. (dpa)