Ist nebeneinander auf dem Fahrrad fahren erlaubt? Diese und weitere wichtige Fragen rund um den Drahtesel ist vielen Verkehrsteilnehmenden ein Rätsel. Deshalb gibt es hier die wichtigsten Regeln fürs Fahrrad.
Bußgeld fällig?Wichtige Regeln fürs Fahrrad: Diese Besonderheiten gelten
von Jana Steger (JS)
Ein paar freie Tage. Perfekt für einen Ausflug mit dem Fahrrad. Rein in die Natur und einmal so richtig abschalten. Doch nicht nur während eines Ausflugs, auch im Alltag ist das Fahrrad ein nützlicher Helfer. Vor allem in stark befahrenen Großstädten mit Verkehrschaos zu den Stoßzeiten kann das Fahren mit dem Rad schon einmal Gold wert sein.
Doch die Teilnahme am Straßenverkehr kann schon einmal kompliziert werden. Vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer gelten zahlreiche Regeln. Werden diese nicht eingehalten, so ist teilweise sogar mit Bußgeldern zu rechnen. Welche die wichtigsten Regeln fürs Fahrrad im Straßenverkehr sind, hat unsere Redaktion zusammengefasst.
Regeln fürs Fahrrad: Die wichtigsten Vorschriften für Verkehrswege und Straßennutzung
Sind Straßen besonders stark von Autos oder LKWs befahren, so kommt es schon einmal vor, dass sich Radfahrerinnen und Radfahrer dazu entscheiden, auf dem Gehweg weiterzufahren. Das ist allerdings nicht erlaubt. Wie der deutsche Bußgeldkatalog sagt: Das Radfahren auf dem Gehweg ist nur für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gestattet.
Zwischen acht und zehn Jahren darf ein Kind aussuchen, ob es lieber auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren möchte. Ist das Kind jünger als acht Jahre, so ist es dazu verpflichtet, mit dem Fahrrad den Bürgersteig zu nutzen. Anders ist es jedoch, wenn der Gehweg ausdrücklich für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben ist. Ob das der Fall ist, ist den angebrachten Verkehrsschildern zu entnehmen. In diesem Fall ist der Radweg sogar benutzungspflichtig und es darf nicht auf der Straße gefahren werden.
Doch wie sieht es eigentlich mit Einbahnstraßen aus? Prinzipiell gilt, dass das Befahren mit dem Rad nur erlaubt ist, wenn die Straße für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben ist. Auch diese Regelung kann den dort vorhandenen Verkehrsschildern entnommen werden. Doch das war noch nicht alles.
Vor allem was Radwege und die Straßennutzung betrifft, sind die Regenlungen für Radfahrer und Radfahrerinnen besonders detailliert beschrieben. Die folgende Übersicht zeigt daher Bußgelder, die fällig werden, wenn gewisse Regeln im Straßenverkehr auf dem Fahrrad nicht eingehalten werden.
Bußgelder für Radfahrer und Radfahrerinnen bei Regelverstoß im Straßenverkehr:
- Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild): Bußgeld 20 Euro
- Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) und mit Behinderung: Bußgeld 25 Euro
- Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) und mit Gefährdung: Bußgeld 30 Euro
- Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) und es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung: Bußgeld 35 Euro
- Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren: Bußgeld 20 Euro
- Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren und mit Gefährdung: Bußgeld 25 Euro
- Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren und es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung: Bußgeld 30 Euro
- Rechtsfahrgebot missachtet: Bußgeld 15 Euro
- Rechtsfahrgebot missachtet und mit Behinderung: Bußgeld 20 Euro
- Rechtsfahrgebot missachtet und mit Gefährdung: Bußgeld 25 Euro
- Rechtsfahrgebot missachtet und es kam zum Unfall: Bußgeld 30 Euro
- Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg: Bußgeld 55 Euro
- Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg und mit Behinderung: Bußgeld 70 Euro
- Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg und mit Gefährdung: Bußgeld 80 Euro
- Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg und es kam zu einem Unfall: Bußgeld 100 Euro
- Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern: Bußgeld 20 Euro
- Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern und mit Gefährdung: Bußgeld 25 Euro
- Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern und es kam zu einem Unfall: Bußgeld 30 Euro
- Als Radfahrer oder Radfahrerin das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet: Bußgeld 25 Euro
- Als Radfahrer oder Radfahrerin das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet und mit Behinderung: Bußgeld 30 Euro
- Als Radfahrer oder Radfahrerin das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet und mit Gefährdung: Bußgeld 35 Euro
- Als Radfahrer oder Radfahrerin das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet und es kam zum Unfall: Bußgeld 40 Euro
- Freihändig fahren: Bußgeld 5 Euro
Regeln fürs Fahrrad: Welche Regeln gelten an einer Ampel?
Bezüglich des Ampelsystems gilt es auf dem Fahrrad gleich mehrere Regeln zu beachten. So darf eine Fußgängerampel beispielsweise nicht mit dem Rad überquert werden. Für Kinder, die auf dem Gehweg fahren gilt, hier jedoch eine Ausnahme und sie dürfen sich an die Fußgängerampel halten.
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Für alle anderen gilt die Fahrbahnampel. Es kann jedoch auch vorkommen, dass an einem Radweg eine separate Fahrradampel angebracht ist. So müssen sich Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenverkehr nach dieser richten. Wird gegen die Regeln an Ampeln verstoßen, so werden auch hier Bußgelder verhängt.
Bußgelder für Radfahrer und Radfahrerinnen bei Regelverstoß an Ampeln:
- Fahren über eine rote Ampel: Bußgeld 60 Euro und einen Punkt
- Fahren über eine rote Ampel und mit Gefährdung: Bußgeld 100 Euro und einen Punkt
- Fahren über eine rote Ampel und es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung: Bußgeld 120 Euro und einen Punkt
- Fahren über eine rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war: Bußgeld 100 Euro und einen Punkt
- Fahren über eine rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war und mit Gefährdung: Bußgeld 160 Euro und einen Punkt
- Fahren über eine rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war und es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung: Bußgeld 180 Euro und einen Punkt
Doch welche Regeln gelten bei stehenden PKWs an einer roten Ampel. Dürfen diese mit dem Fahrrad rechts überholt werden? Nach Angaben des ADAC ist dieses Szenario tatsächlich erlaubt. Radfahrern und Radfahrerinnen ist es gestattet, langsam an den stehenden PKWs vorbeizufahren. Jedoch nur, wenn genügend Platz vorhanden ist und die Fahrzeuge stehen und nicht langsam rollen.
Regeln fürs Fahrrad: alkoholisiertes Fahren – wie viel Promille sind erlaubt?
Besonders vorsichtig zu sein gilt es für Radfahrerinnen und Radfahrern unter Alkoholeinfluss. Auch hier gibt es strenge Regelungen. Bei einem Wert von 0,3 bis 1,5 Promille können Personen auf dem Fahrrad mit auffälligem Verhalten bereits mit einer Strafanzeige rechnen.
Ist ein Promillewert von 1,6 oder mehr erreicht, so wird eine Geldstrafe sowie drei Punkte in Flensburg fällig. Hinzu kann eine Anordnung an der Teilnahme einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) vorkommen. Wird diese nicht bestanden, so wird der betroffenen Person sogar der Führerschein fürs Auto entzogen.
Regeln fürs Fahrrad: Nebeneinander oder hintereinander Radfahren?
Doch wie sieht es im Straßenverkehr eigentlich aus, wenn Personen nebeneinander fahren? Ist das erlaubt? Fakt ist: Auf einer Fahrradstraße ist es prinzipiell gestattet, auch nebeneinander zu fahren. Auf einer anderen gewöhnlichen Straße hingegen ist das nur erlaubt, wenn andere Verkehrsteilnehmende dadurch nicht behindert werden.
Auch wenn es sich um einen geschlossenen Verband von mindestens 16 Radfahrern und Radfahrerinnen handelt, darf nebeneinander gefahren werden. Sind die aufgezählten Szenarien nicht der Fall, so gilt: hintereinander fahren.
Regeln fürs Fahrrad: Herrscht Helmpflicht?
Dass Radfahrerinnen und Radfahrer dazu verpflichtet sind, einen Helm zu tragen, ist gesetzlich nicht verankert. Die Antwort lautet also: nein. Dennoch ist das Tragen eines Helms zur eigenen Sicherheit in jedem Fall zu empfehlen. Schließlich kann dieser bei einem Unfall schwerwiegende Verletzungen verhindern.
Regeln fürs Fahrrad: Darf ein Hund vom Fahrrad aus geführt werden?
Prinzipiell ja. Jedoch gibt es einige Punkte dabei zu beachten. So kommt es beispielsweise immer auf die persönliche Eigenart des Tieres an. So dürfen beispielsweise größere Hunde, welche noch dazu schnell laufen können, an der Leine am Fahrrad mitgeführt werden. Doch auch eine Leine ist nicht verpflichtend.
So dürfen Hunde, die besonders gut auf ihr Herrchen oder Frauchen hören, auch ohne Leine neben dem Fahrrad laufen. Wichtig ist jedoch auch hier: Der Hund darf den Straßenverkehr in jedem Fall nicht behindern oder gefährden.
Regeln fürs Fahrrad: Ist Musikhören erlaubt?
Musik zu hören, während des Fahrradfahrens ist prinzipiell erlaubt. Jedoch nur, solange die Musik nicht zu laut aufgedreht ist. Wichtig dabei ist nämlich, dass diese jegliche Wahrnehmungen des Radfahrers oder der Radfahrerin auf keinen Fall beeinträchtigen darf. Auch bei Kopfhörern muss dabei darauf geachtet werden.
Festzuhalten ist: Es gibt zahlreiche wichtige Regelungen für Radfahrer und Radfahrerinnen im Straßenverkehr. Werden diese nicht eingehalten, so ist mit einer Strafe zu rechnen. Außerdem ist auch darauf zu achten, dass die Drahtesel richtig ausgestattet sind. So sind funktionierende Bremsen, Licht und intakte Reifen ebenso essenziell wie die Einhaltung der Verkehrsregeln. Werden alle Vorschriften beachtet, so steht einer Fahrradtour nichts mehr im Weg!