Der Antrag des 1. FC Köln für die Aussetzung der Fifa-Strafe war erfolgreich. Jetzt hat der Klub beim Cas einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Aber warum?
Nach Aussetzung der Fifa-StrafeFC stellt Antrag auf Fristverlängerung beim Cas
Rund einen Monat ist es nun schon her, dass am Geißbockheim die erlösende Nachricht reinflatterte: Die von der Fifa verhängte Transfersperre gegen 1. FC Köln wurde vom Internationalen Sportgerichtshof (Cas) Ende Mai ausgesetzt.
Der Klub darf in diesem Sommer also doch noch Spieler verpflichten, die endgültige Entscheidung, ob die Fifa-Sperre bestehen bleibt und der FC zwei Transferperioden lang keinen Spieler neu registrieren darf, steht noch aus und wird wohl im Herbst erwartet.
1. FC Köln und Olimpija Ljubljana im schriftlichen Austausch
Slowenien-Klub Olimpija Ljubljana hatte die Kölner beschuldigt, Jaka Cuper Potocnik (17) im Januar 2022 zum Vertragsbruch angestiftet zu haben. Bei der Fifa herrscht umgekehrte Beweislast, der FC musste dem Fußball-Weltverband beweisen, dass er dies nicht getan hat – und konnte das nach Meinung des Fifa-Tribunals nicht.
Die Folge: Die Fifa bestrafte die Kölner mit einer Transfersperre über zwei Transferperioden, die FC-Bosse reichten beim Cas Einspruch und einen Antrag auf vorläufige Aussetzung der Strafe ein – letzteres bekanntlich schon mit Erfolg.
Aktuell befinden sich der 1. FC Köln und Olimpija Ljubljana in der Phase des schriftlichen Austauschs über den Sachverhalt, der die Basis für das „Hearing“ vor dem Cas bildet, das mitentscheidend für das Urteil sein wird.
1. FC Köln stellt Antrag auf Fristverlängerung beim Cas
Wie die „Kölnische Rundschau“ am Freitag (23. Juni 2023) berichtete, hat der FC jetzt einen Antrag auf Fristverlängerung des schriftlichen Austauschs bis zum 17. Juli beantragt.
Warum? Das erklärt Sportrechtler Karl Hamacher laut Bericht, der dabei auch „vorgeschobene taktische Gründe“ für denkbar hält. Denn der FC sei „sicher nicht an einer schnellen Entscheidung des Cas interessiert, da die Entscheidung der Fifa ja nicht vollstreckbar ist. Letztlich ist das aber reine Spekulation.“
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Hamacher weiter: „Wenn ihnen die Frist gewährt wird, verlagert sich die Phase wechselseitiger schriftsätzlicher Eingaben natürlich zeitlich nach hinten und damit auch ein etwaiges Hearing oder eine Entscheidung.“
Zudem sei das Vorgehen mit einer Fristverlängerung „in Verfahren nicht unüblich, insbesondere nicht in den Sommermonaten, wo Anwälte und/oder sonstige Beteiligte auch einmal nicht greifbar, sondern im Urlaub sind. Das mag auch bei der Sachverhaltsaufklärung eine Rolle spielen, da man hier unter Umständen Personen ansprechen muss, an die man nicht oder derzeit ebenfalls nicht kurzfristig herankommt.“ (tsc)