Die Ausschreitungen vor dem Conference Spiel des 1. FC Köln bei OGC Nizza kommen nun ein zweites Mal vors Gericht. Nach dem Urteil in Bergisch Gladbach kommt es jetzt in Köln zur zweiten Hauptverhandlung.
FC-Krawalle in NizzaZweiter Hooligan-Prozess startet – es geht auch um andere schlimme Tat
Die Aufarbeitung der Schande von Nizza geht weiter. Am 8. September 2022 verdarben eine Reihe Chaoten und Gewalttäter das Conference League-Erlebnis für viele Fans des 1. FC Köln. Statt Bildern von feiernden Fans in Rot und Weiß gingen die von prügelnden Hooligans um die Welt, einer der Schläger fiel über eine Brüstung, überlebte den Sturz nur mit Glück.
In der vergangenen Woche war in Bergisch Gladbach der erste Prozess gegen einen Hooligan zu Ende gegangen, das Amtsgericht folgte in weiten Teilen der Argumentation von Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn und verurteilte den mehrfach vorbestraften Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
Nach Urteil in Bergisch Gladbach: Zwei Angeklagte in Köln vor Gericht
Schon bei dem Prozess kündigte die Anklage an, dass es in Köln in dieser Woche noch einmal um schwerwiegendere Taten gehen würde. Am Dienstag (31. Januar 2023) kommt es ab 9 Uhr im Saal 29 zum Showdown vorm Amtsgericht Köln.
Unter dem Aktenzeichen 612 LS 92/22 kommt es vor dem Schöffengericht zur Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte, die sich wegen schwerem Landfriedensbruch verantworten müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember Anklage gegen insgesamt fünf Männer erhoben. Die Hooligans sollen beispielsweise ihre Kontrahenten mit Metallpfosten und einer Metallplatte attackiert haben. In einem Fall wurde brennende Pyrotechnik geworfen.
Insgesamt waren nach den Hausdurchsuchungen und aufgrund von Videos 16 Personen identifiziert worden, alle waren als Gewalttäter Sport bereits auffällig geworden, drei galten gar als Intensivtäter.
Die beiden Angeklagten, die sich am Dienstag für ihre Taten verantworten müssen, sollen sich nicht nur an den Krawallen von Nizza beteiligt haben. Denn in dem Prozess vorm Amtsgericht gibt es noch einen zweiten Vorwurf: Der 30-Jährige und der 31 Jahre alte Angeklagte waren auch als Spieler bei Viktoria Buchheim aktiv.
Bei einem Testspiel gegen den SSV Jahn Wellen 05 aus Bergisch Gladbach soll einer der beiden nach einer Beschimpfung ausgerastet sein, der andere habe sich in dem Testspiel dann in die Auseinandersetzung eingemischt.