Was wird aus FC-Zugang?„Wir sind im Austausch“: Paqarada spricht erstmals nach der Transfersperre

Sankt Paulis Leart Paqarada steht nach dem Spiel auf dem Platz und fasst sich mit den Händen ans Gesicht.

Leart Paqarada nach dem Spiel gegen Jahn Regensburg am 1. April 2023. Der Kapitän von St. Pauli soll eigentlich im Sommer nach Köln wechseln.

Die Transfersperre gegen den 1. FC Köln trifft auch Leart Paqarada. Nun hat sich der Linksverteidiger, der bereits für die kommende Saison beim FC unterschrieben hat, erstmals dazu geäußert.

Die Transfersperre für seinen künftigen Verein 1. FC Köln bringt St. Paulis Co-Kapitän Leart Paqarada (28) nach eigener Aussage nicht aus der Ruhe.

„Wir sind im Austausch. Mir geht es gut. Um mich muss man sich keine Sorgen machen. Ich bin guter Dinge“, sagte er dem NDR-Hörfunk nach dem Zweitliga-Spiel der Hanseaten am Samstag (1. April 2023) gegen den Jahn Regensburg (1:0).

Paqarada hat schon in Köln unterschrieben

Ende Januar hatte Paqarada verkündet, nach drei Jahren die Hamburger zu verlassen und zur neuen Saison zum Bundesligisten 1. FC Köln zu wechseln. Der Weltfußball-Verband Fifa hatte am Mittwoch (29. April) eine Transfersperre für zwei Transferperioden gegen die Kölner ausgesprochen.

Davon wäre auch der 28-jährige Paqarada betroffen, der im Sommer nicht als FC-Spieler registriert werden dürfte. Grund für die Fifa-Strafe ist ein Streit zwischen dem sechsmaligen slowenischen Meister Olimpija Ljubljana und den Kölnern über die Verpflichtung des Nachwuchsstürmers Jaka Cuber Potocnik (U17) im Januar 2022.

Grund für die drakonische Strafe: Die Fifa wirft den Geißböcken vor, den damals 16 Jahre alten Potocnik zum Vertragsbruch angestiftet zu haben. Der Slowene hatte am 30. Januar 2022 sein Arbeitspapier einseitig gekündigt, einen Tag später unterschrieb er in Köln.

Der 1. FC Köln hat den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof Cas angekündigt. FC-Geschäftsführer Christian Keller bezeichnete das Urteil als „komplett absurd“. Die Kölner möchten zunächst erreichen, dass die Strafe bis zum Berufungsverfahren ausgesetzt wird. (dpa)